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Experten-Antwort

Ich möchte es verstehen

von Anton21.03.2021 | 19:40
183 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, hallo Teilnehmer, Ich habe eine Frage= Ich gehe sehr stark davon aus dass auch die Bearbeitung der EM Rentenanträge sinnvoll und zeitnah und nach vorgegebenen Regeln bearbeitet werden... Was ich daran nicht verstehe ist folgendes : Es wird ein EM Antrag gestellt, die Fachärzte kennen den Patienten seid Jahren und schreiben ja alle 3 Monate Berichte über den Gesundheits/Krankheitszustand des Patienten, diese werden vollständig dem Antrag beigefügt. Danach werden von der Rentenversicherung bei den Ärzten wieder vorgefertigte Gesundheitsbogen hingeschickt, damit damit sie die von Ihnen benötigten Fragen von den Ärzten beantworten bekommen.. Soweit komm ich mit... Aber... Dann wird nach Aktenlage abgelehnt... Hhhmmm... Die Ärzte kennen den Patienten, sind jeweils die passenden Fachärzte für die Krankheiten, werden angeschrieben und geben Antworten wie der Gesundheitszustand ist, und trotzdem wird ohne das die Ärzte von Rentenversicherung den Patienten gesehen hat, einfach abgelehnt.das ist jetzt für mich nicht nachvollziehbar, wie das sein kann, wieso werden Statements angefordert, aussagekräftige Berichte gelesen , wenn es im Endeffekt doch alles, einfach abgeschmettert wird... Da müssten sich die Fachärzte auch keine Mühe mehr machen, weil es eh kein Sinn macht, die kommen sich doch auch irgendwie nicht ernst genommen vor... Es wäre doch dann sparsamer denjenigen gleich zum Gutachter zu schicken, weil den Ärzten ja doch nichts geglaubt wird... Das möchte ich gerne verstehen, warum das so ein Gemache ist, das im Endeffekt nichts bringt. Oder ist es gesetzlich vorgeschrieben das erst die Ärzte angeschrieben werden müssen, aber es ja doch nix zählt? Ich möchte keine geistreichen Belehrungen... Einfach nur verstehen warum die Rentenversicherung so einen umständlichen Weg geht... Meine Fachärzte haben mir gesagt wir schreiben Ihnen das gerne, aber das ist nur Show, das wird alles ignoriert... Bin bissy sprachlos... Sorry.. Für das lange Ausholen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anton,

die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im Rentenverfahren erfolgt durch den Sozialmedizinischen Dienst des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Sofern von der antragstellenden Person noch nicht vorgelegt, werden regelmäßig weitere Befundberichte der behandelnden Ärzte, Krankenhausentlassungsberichte oder Gutachten anderer Stellen (z. B. MDK oder Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur) angefordert. Nur wenn diese Unterlagen aus sozialmedizinischer Sicht nicht ausreichend sind, um die Leistungseinschränkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beurteilen, erfolgt eine Begutachtung im Auftrag des Rentenversicherungsträgers.

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21 Antworten

KSCam 21.03.2021 | 20:00
Solche Fragen bringen in einem Forum nichts. Keiner der Antwortenden kennt Ihren Einzelfall und damit kann keiner beurteilen warum so und nicht anders vorgegangen wurde und warum für Sie negativ entschieden wurde. Nur eines: nicht jeder Facharzt ist Arbeitsmediziner.......
Antonam 21.03.2021 | 20:05
Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, dass nicht jeder Facharzt zu gleich Arbeitsmediziner ist.... Deshalb wundert es mich ja warum sie dann angeschrieben werden, da, es ja sowieso nichts bringt... Und es hat nichts damit zu tun das es, abgelehnt wurde, sondern einfach die Vorgehensweise finde ich... Ja merkwürdig.. Ich bekomme die Rente schon, nur dauert es halt länger und es wird Geld und Zeit verschwendet.. Trotzdem vielen Dank für ihre Antwort
Verständnishilfeam 21.03.2021 | 20:03
Wenn Sie verstehen wollen, auf welchen Grundlagen Sozialmediziner entscheiden, sollten Sie diese befragen. Hier im Forum sind Mediziner eher nicht unterwegs. Unter dem Stichwort „Sozialmedizin“ finden Sie zahlreiche Informationsmöglichkeiten im Netz. Viel Erfolg.
Antonam 21.03.2021 | 20:28
Sorry hab noch was vergessen... Das sozialmedizinische Gutachten von der Arge, das sind doch dann auch Arbeitsmediziner oder? Die haben eine Erwerbsunfähigkeit unter 3 Std festgestellt, genauso wie die Pflegeversicherung im Gutachten Pflegegrad 2... Also. Hhhmmm... Waren es nicht nur "normale Ärzte"
Einfach icham 22.03.2021 | 07:18
Um es kurz zu fassen. Sie haben einen ablehnenden Bescheid auf Ihren Rentenantrag erhalten. Damit sind Sie nicht einverstanden. Legen Sie Widerspruch ein, begründen diesen und dann wird nochmals geprüft. Wird dem Widerspruch abgeholfen, fein. Wenn nicht, bleibt Ihnen die Möglichkeit vor das Sozialgericht zu ziehen. Hierzu holen Sie sich bestmöglich Unterstützung in Form eines Anwalts, oder entsprechenden Vereins. Ggf. wird der ablehnende Bescheid schon dahingehend geprüft, ob ein Widerspruchsverfahren überhaupt sinnvoll ist. Im Übrigen handelt es sich um Sozialmediziner, nicht Arbeitsmediziner. Die sozialmedizinische Beurteilung der Arbeitsagentur, oder einer sonstigen Einrichtung spielt jedoch keine Rolle. Diese Einschätzung kann ggf. ein Indiz sein, dass EU vorliegt. Ebenfalls wie die Berichte von Fachärzten. Viele Grüße Einfach ich
Valzuunam 22.03.2021 | 08:58
Nur weil man dem Votum Ihrer behandelnden Ärzte nicht folgt, heißt dass ja nicht dass deren Erkenntnisse nicht in die Beurteilung eingeflossen sind. In der Regel geben solche Berichte eine Orientierung: - welche Erkrankungen liegen vor ? - welche stehen im Vordergrund ? Häufig erfolgt in solchen Berichten keine (plausible) Beurteilung der Erwerbsfähigkeit (meist handelt es sich eben nicht um Sozialmediziner und völlig neutral sind behandelnde Ärzte auch eher selten). Übrigens wird die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit in den entsprechenden Vordrucken auch gar nicht verlangt. Der Sozialmediziner der DRV prüft also ob sich anhand der in den Berichten beschriebenen Befunde, Diagnosen und vor allem der resultierenden Einschränkung eine eigene plausible Leistungsbeurteilung erstellen läßt. Wenn ja kann er über das vorliegen einer Erwerbsminderung i.S.d. der Rentenversicherung -pro oder contra- entscheiden (auch wenn die behandelnden Ärzte zu eine anderen Beurteilung gekommen sind). Andernfalls wird er weitere Ermittlungen (Gutachten) veranlassen. Und die sogenannten Gutachten der ARGE sind was die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit betrifft erfahrungsgemäß in den allmeisten Fällen -nett ausgedrückt- meilenweit vom aktuellen Stand der Wissenschaft entfernt.
Antonam 22.03.2021 | 09:27
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Danke für ihre Antwort... Ich unterstelle den Ärzten der Rentenversicherung, dass sie genauso neutral /nicht neutral sind wie die behandelten Ärzte... Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing Deshalb.. Gutachter.. Nicht von der Rentenversicherung bezahlt, sondern vom Sozialgericht aufgefordert.. Das ist dann NEUTRAL
Hansam 22.03.2021 | 13:54
Vielleicht waren auch einfach die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Dann erübrigt sich eine weitere Bearbeitung des Rentenantrages und die gesundheitlichen Einschränkungen sind obsolet.
vielleichtam 22.03.2021 | 14:22
Vielleicht finden Sie die Antwort, wenn Sie Akteneinsicht beantragen und sich die ärztlichen Unterlagen/Entscheidungen ansehen. Hilft übrigens auch bei der Begründung des Widerspruchs.
Alter Nomadeam 22.03.2021 | 14:09
Veilleicht findet sich in diesem Buch was dazu: Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung https://www.amazon.de/gp/product/3642102492/ref=ppx_yo_dt_b_sear…
Flockiam 22.03.2021 | 14:21
Hätten Sie das Procedere auch bemängelt, wenn am Ende die Gewährung der Rente erfolgt wäre? Die ärztlichen Befunde werden mit Sicherheit gewürdigt,wobei sicher unstrittig ist, dass Sie Erkrankungen haben. Aber für eine Rente scheint das nicht ausreichend zu sein. Sie würden sich vermutlich erschrecken, was für erhebliche Erkrankungen dennoch nicht zur Rente führen. Versicherungstechnisch wurde ja auch schon erwähnt, vielleicht scheitert es auch daran.
Antonam 22.03.2021 | 14:25
Zitat von Flocki anzeigenausblenden
Sehr geehrte Experten, hallo Teilnehmer, Ich habe eine Frage= Ich gehe sehr stark davon aus dass auch die Bearbeitung der EM Rentenanträge sinnvoll und zeitnah und nach vorgegebenen Regeln bearbeitet werden... Was ich daran nicht verstehe ist folgendes : Es wird ein EM Antrag gestellt, die Fachärzte kennen den Patienten seid Jahren und schreiben ja alle 3 Monate Berichte über den Gesundheits/Krankheitszustand des Patienten, diese werden vollständig dem Antrag beigefügt. Danach werden von der Rentenversicherung bei den Ärzten wieder vorgefertigte Gesundheitsbogen hingeschickt, damit damit sie die von Ihnen benötigten Fragen von den Ärzten beantworten bekommen.. Soweit komm ich mit... Aber... Dann wird nach Aktenlage abgelehnt... Hhhmmm... Die Ärzte kennen den Patienten, sind jeweils die passenden Fachärzte für die Krankheiten, werden angeschrieben und geben Antworten wie der Gesundheitszustand ist, und trotzdem wird ohne das die Ärzte von Rentenversicherung den Patienten gesehen hat, einfach abgelehnt.das ist jetzt für mich nicht nachvollziehbar, wie das sein kann, wieso werden Statements angefordert, aussagekräftige Berichte gelesen , wenn es im Endeffekt doch alles, einfach abgeschmettert wird... Da müssten sich die Fachärzte auch keine Mühe mehr machen, weil es eh kein Sinn macht, die kommen sich doch auch irgendwie nicht ernst genommen vor... Es wäre doch dann sparsamer denjenigen gleich zum Gutachter zu schicken, weil den Ärzten ja doch nichts geglaubt wird... Das möchte ich gerne verstehen, warum das so ein Gemache ist, das im Endeffekt nichts bringt. Oder ist es gesetzlich vorgeschrieben das erst die Ärzte angeschrieben werden müssen, aber es ja doch nix zählt? Ich möchte keine geistreichen Belehrungen... Einfach nur verstehen warum die Rentenversicherung so einen umständlichen Weg geht... Meine Fachärzte haben mir gesagt wir schreiben Ihnen das gerne, aber das ist nur Show, das wird alles ignoriert... Bin bissy sprachlos... Sorry.. Für das lange Ausholen
Hätten Sie das Procedere auch bemängelt, wenn am Ende die Gewährung der Rente erfolgt wäre? Die ärztlichen Befunde werden mit Sicherheit gewürdigt,wobei sicher unstrittig ist, dass Sie Erkrankungen haben. Aber für eine Rente scheint das nicht ausreichend zu sein. Sie würden sich vermutlich erschrecken, was für erhebliche Erkrankungen dennoch nicht zur Rente führen. Versicherungstechnisch wurde ja auch schon erwähnt, vielleicht scheitert es auch daran.
Auch Ihnen Danke für die Antwort.. Versicherungsmässig alles I. O. Ich werde die Rente erhalten, mich macht nur das Procedere sprachlos, das könnte man abkürzen, spart Zeit und Geld...
Andy B.am 22.03.2021 | 16:50
Hallo, hab das alles mitgelesen und möchte mich kurz dazu äußern : Ich habe auch 2 schwere chronische Erkrankungen, und würde im Urlaub von einer Mitarbeiterin der dt Rentenversicherung angesprochen warum ich nicht EM Rente beantrage.. Zitat"wird sowieso erstmal abgelehnt ".... Also so abwägig ist das alles nicht, wenn sogar die Mitarbeiter das zugeben. Bitte trotzdem durchhalten.. Toi Toi Toi
Paulam 25.03.2021 | 06:45
Ich hatte kein Gutachten, es wurde anhand der normalen Arztberichte bewillig. Es ist also jedesmal individuell, ob man zum Gutachten muss oder nicht
Christelam 25.03.2021 | 08:36
Ich hatte kein Gutachten, es wurde anhand der normalen Arztberichte bewillig. Es ist also jedesmal individuell, ob man zum Gutachten muss oder nicht
Vermutlich wegen Corona jetzt keine Gutachten mehr. Schnell durchgewunken?
Gutachten finden statt vom Sozialgericht beauftragt , von der Rentenversicherung sehr oft nicht, wegen*Corona *.... Finde ich eine sehr gute Ausrede, wenn man mal ne Anfrage hat warum es solange dauert.....
Christelam 25.03.2021 | 13:00
Gutachten finden statt vom Sozialgericht beauftragt , von der Rentenversicherung sehr oft nicht, wegen*Corona *.... Finde ich eine sehr gute Ausrede, wenn man mal ne Anfrage hat warum es solange dauert.....
Was Sie finden, ist glücklicherweise kein Maßstab.
Kein Maßstab.. Sondern Tatsache!!!!!... Leider
Nur mal soam 25.03.2021 | 12:58
Zitat von Christel anzeigenausblenden
Gutachten finden statt vom Sozialgericht beauftragt , von der Rentenversicherung sehr oft nicht, wegen*Corona *.... Finde ich eine sehr gute Ausrede, wenn man mal ne Anfrage hat warum es solange dauert.....
Was Sie finden, ist glücklicherweise kein Maßstab.
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