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Ich verstehe das nicht

von Hilde11.03.2008 | 19:49
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Da ich gesundheitlich ziemlich angeschlagen bin interessiert mich natürlich, was mir an EM Rente zustehen würde wenn es nicht mehr anders geht. Habe eine Renteninformation von 2006 vorliegen aus der die Rentenhöhe bei Eintritt einer Erwerbsminderung hervorgeht. Bei meiner Berechnung liege ich ca. 6% niedriger als die Deutsche Rentenversicherung. Da ich die Zeiten für Mutterschutz, Arbeitslosigkeit und Krankzeiten gar nicht berücksichtigt habe, denke ich, dass hier die Differenz begründet ist. Nach diesen Daten habe ich durchschnittliche Punktzahl von 0,711 für alle gearbeiteten Zeiten ermittelt. Wenn ich im Jahr 2007 erwerbsunfähig geworden wäre, würde doch die Anrechnungszeit in etwa mit diesem Durchschnitt von 0,711 bewertet. Oder irre ich da? Nun ist es so, dass ich teilzeitbeschäftigt bin und im Jahr 2007 0,5936 erreicht und in diesem Jahr 0,6499 Punkte (hoffentlich) erreichen werde. Das heisst aber doch, dass mein oben genannter Durchschnitt von Jahr zu Jahr sinkt und damit auch der Wert für die Berechnung einer Anrechnungszeit bei einer eventuellen Erwerbsminderung. Sehe ich das richtig oder übersehe ich etwas?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz werden mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet. Zurückgelegte Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem 30.06.1978 für die kein Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II gezahlt worden ist oder Zeiten der Krankheit nach dem 31.12.1983 zurückgelegt worden sind und keine Beiträge gezahlt worden sind, werden nicht bewertet. Sinkt der Gesamtleistungswert (aufgrund des Durchschnittseinkommens) wird dadurch auch die Zeit der Schwangerschaft/Mutter-

schaft geringer bewertet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Rückschlüsse die Sie ziehen, sind korrekt.

7 Antworten

bekissam 11.03.2008 | 21:21
Lassen Sie sich eine Rentenauskunft für die Leistungsart 75 (EM-Rente) mit Berechnungsanlagen zusenden. Dann können Sie alles schwarz auf weis nachvollziehen.
Wolfgangam 11.03.2008 | 21:36
> Bei meiner Berechnung ... Hallo Hilde. die Berechnungen der DRV sind schon ziemlich genau, sofern eine aktuelle vorliegt - anfordern, wie oben schon gesagt. Und ja, die EM kann jedes Jahr kleiner werden, wenn die bei der hochgerechnete EM-Rente zugrunde gelegte Zurechnungszeit gegen geringerwertige reale Zeiten ausgetauscht wird. Das betrifft grundsätzlich auch die Bewertung beitragsfreier/beitragsgeminderter Zeiten, deren Werte sinken können. Gruß w.
Hildeam 12.03.2008 | 04:33
Hallo Wolfgang, meine "eigene Berechnung" habe ich nicht gemacht um die Werte von der Deutschen Rentenversicherung in Frage zu stellen. Ich wollte eine Basis zum Rechnen haben, wie sich meine zukünftige EM-Rente entwickelt, da ich schon befürchtet hatte, dass die Rente sinkt. Um aber in die Zukunft rechnen zu können brauchte ich eine Basis. Deshalb musste ich doch zuerst mal nachvollziehen können wie die DRV auf die angegebenen Beträge kommt. Erst danach war es möglich weiter zu rechnen. Ich habe mir sozusagen ein Szenario erstellt - was wäre wenn ich die EM-Rente im Jahr 2009 - 2010 - 2011 usw. in Anspruch nehmen müsste. Zum jetzigen Zeitpunkt hätte ich von der DRV eine Berechnung bis einschließlich 2007 anfordern können. Die Rentenauskuft der Deutschen RV enthält eine Hochrechnung für die Altersrente aber keine Hochrechnung für eine eventuelle Erwerbsminderung. Und genau das wollte ich ja wissen. Meine Logik sagte mir, dass die Höhe der EM Rente von Jahr zu Jahr geringer wird und das wollte ich eben berechnen weil ich es nicht glauben konnte. Gruß Hilde
Jennyam 12.03.2008 | 07:29
Folgendes Beispiel dazu : Ein Bekannter ist mit 32 Jahren EM-Rentner geworden bekommt ca. 1100 EM-Rente Ein anderer ist mit 45 Jahren EM-Rentner geworden und bekommt ebenfalls " nur " ca. 1100 Euro EM-Rente Rentner 1 hat nur ca. 10 Jahre gearbeitet ( bei hohem Verdienst ! ) Zurechnungszeit entsprechend höher bewertet ++ Rentner 2 hat 30 !! Jahre gearbeitet ( bei normalem Verdienst ) Zurechnungszeit entsprechend geringer + Moral der Geschichte : Wer länger arbeitet hat nicht mehr Rente !! Entscheidet ist der Verdienst in der Zeit und das Alter indem man in Rente geht wegen Zurechnungszeit +
Wolfgangam 12.03.2008 | 07:26
> Die Rentenauskuft der Deutschen RV enthält eine Hochrechnung für die Altersrente aber keine Hochrechnung für eine eventuelle Erwerbsminderung. Und genau das wollte ich ja wissen. Hallo Hilde, dann bitte eine Rentenauskunft für eine EM-Rente anfordern (mit Berechnungsanlagen). In der Anlage 4 der Berechnung (Bewertung beitragsfreier Zeiten) ist der für die Zurechnungszeit bis 60 Lbj. ermittelte Durchschnittswert enthalten. Diesen gegen erwartete Entgeltpunkte austauschen (aus Teilzeitbeschäftigung), dann passt das ungefähr. Gleichzeit werden aber auch die Werte für andere beitragsfreie/beitragsgeminderte Zeiten sinken. Von der Logik her ist es richtig, dass bei künftigem Einkommen unterhalb des bisherigen Durchschnittswertes (richtig = Gesamtleistungswert) die EM-Rente von Jahr zu sinkt, andersrum natürlich auch steigen kann. Und je nach dem wie lange es noch bis zum 60. Lbj. hin ist, kann dass zu größeren Differenzen führen. Gruß w.
Wolfgangam 12.03.2008 | 07:46
Hallo Jenny, wenn der Rentenbeginn identisch ist, haben beide gleich hohe Verdienste gehabt, egal ob der eine nur mit einem Monat Verdienst und 40 Jahren Zurechnungszeit, oder der andere mit 40 Jahren Beschäftigungszeit und 1 Monat Zurechnungszeit die EM-Rente erhält. Der Wert für die Zurechnungszeit ist gleich, sonst wäre der Rentenbetrag unterschiedlich. Ist die eine EM-Rente aber zu einem (wesentlich) früheren Zeitpunkt festgestellt worden, kann es wegen erheblich unterschiedlicher Bewertungen bestimmter Zeiten schon zu großen Abweichungen in einzelnen Zeiträumen kommen (z. B. ist der Wert von Ausbildungszeiten ist in den letzten 3 Jahren teils 'dramatisch' gesunken) und trotzdem zum gleichen Rentenbetrag bei niedrigerem Einkommen führen. Das lässt sich nur vergleichen, wenn man beide Berechnungen Punkt für Punkt nebeneinander legt. Gruß w.
Hildeam 12.03.2008 | 13:02
und sinkt aufgrund eines verringerten Durchschnitteinkommens der Gesamtleistungswert, verringert sich hiermit auch der Wert für die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung. Stimmt das jetzt so? Danke für die Antwort!
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