Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr am verzweifeln.
Ich (37) befinde mich nach einer Reha in einer stufenweisen Wiedereingliederung!
Diese läuft Mitte August aus!
Dauer insgesamt 4 Monate.
Während der Wiedereingliederung bin ich durchgehend krankgeschrieben.
Obwohl ich in die Arbeit gegangen bin, hatte/habe ich ständig Schmerzen.
Doch ich habe das Durchgezogen.
Nun sagt mein Arzt, ich soll in eine Schmerzklinik!
Ich solle die Wiedereingliederung Ende Juli abbrechen, und in die Klinik gehen.
Somit würde die Wiedereingliederung lt. Rententräger (bekomme Übergangsgeld) abgebrochen!
Ich muß mich nun an die Kasse wenden.
Mich macht das ganze fertig!
Meine Frage:
Wenn ich nun die Wiedereingliederung mit Begründung "Klinikaufenthalt" abbreche, muß sich die Kasse um mich kümmern (Krankengeld + evtl. später neue Wiedereingliederung).
Ich möchte die Schmerzklinik ambulant (wohne nicht weit davon entfernt) besuchen.
Sprich morgens hin, und Abends heim.
Bekomme ich dadurch Schwierigkeiten von der Kasse, da ich nich vollstationär in Behandlung bin?
Bekomme ich evtl. Probleme vom Rententräger, dass ich mich ambulant behandeln lasse?
Meine größte Sorge!
Was ist, wenn nach der Schmerzklinik keine Wiedereingliederung durch die kasse genehmigt wird???
oder was ist, wenn mein Arbeitgeber keine neue Wiedereingliederung zustimmt?
Falle ich dann in die Arbeitslosigkeit???
Ich muß damit rechnen, dass mich mein AG bei Abbruch der Wiedereingliederung kündigt.
PS: Haben keinen Betriebsrat!
Danke
Frau Krebs