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Experten-Antwort

Ich wollts nur mal wissen....

von Superelse09.05.2013 | 12:00
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10 Antworten

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Guten Tag an alle! Ich beziehe bereits eine EMR und bin geschieden.Nun habe ich von einer Bekannten erfahren,dass man einen Antrag stellen kann bezüglich der Kindererziehungszeiten.Obwohl bei Kontenklärung diese Angaben gemacht wurde. Es handelt sich darum:"Kindererziehungszeiten können in bestimmten Umfang als Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung angerechnet werden ohne hierfür Beiträge zu zahlen." Das passiert natürlich nicht automatisch,sondern man muss ein Antrag stellen(V800-V810).So nun meine Frage:Kann jeder diesen Antrag noch stellen,obwohl die Angaben zu den Kindern bereits in der Kontenklärung angegeben wurden? Vielen Dank für Eure Nachrichten,die Superelse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Superelse,

nehmen Sie Ihren Rentenbescheid zur Hand und dort den Versicherungsverlauf. Die Kindererziehungszeiten sind dort eindeutig bezeichnet und bei der vorliegenden Fallkonstellation mit vorangehenden Versorgungsausgleich kann ich mir nicht vorstellen, dass Ihre Rente ohne diese Zeiten berechnet wurde!

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9 Antworten

Superelseam 09.05.2013 | 18:45
EMR beantragt 01.2012 und VA durchgeführt April2011!
-/-am 09.05.2013 | 16:49
Wann wurde EM-Rente beantragt bzw.VA durchgeführt?
Schadeam 09.05.2013 | 19:54
Wie wäre es mal in den Rentenbescheid zu schauen? Dort stehen zu 99% die Kindererziehungszeiten bereits drin. Wenn Sie die Kinder in der Kontenklärung bereits angegeben haben, versteh ich Ihre Frage nicht. Denn das bedeutet, dass Sie Ihren Rentenbescheid nicht gelesen oder nicht verstanden haben......
Superelseam 09.05.2013 | 20:00
Hallo Mr.Schade! Ich weiss,dass Sie hier der "Fachmann"sind. Übrigens kenne ich meinen Rentenbescheid!Warum feiern Sie nicht einfach heute Herrentag! von Superelse
Klartextam 09.05.2013 | 20:30
Wer lesen kann und dann noch versteht was er liest ist klar im Vorteil. Du Else gehörst leider nicht dazu..
-/-am 09.05.2013 | 22:30
Bei dem Antragsdatum erscheint eine Nichtberücksichtigung der Zeiten für Kinder recht abwegig. Aber wie Schade schon angedeutet hat, hilft ein Blick in der Versicherungsverlauf oder die Berechnungsanlagen weiter. Oder wenn alle Stricke reißen, morgen der Griff zum Telefonhörer.
santanderam 10.05.2013 | 07:40
Wenn ein VA (2011) durchgeführt wurde, sind die Kindererziehungszeiten zu hundertprozent berücksichtigt.
B´sonam 10.05.2013 | 11:36
Sie haben eine -vorsichtig ausgedrückt- "komische" Frage gestellt und von User Schade eine -noch äußerst freundlich verpackte- korrekte Antwort erhalten. Warum sie jetzt meinen, hier die verbale Keule schwingen zu müßen, ist etwas unverständlich...
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