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Experten-Antwort

IHK Prüfungsgebühr bei LTA

von Carla30.09.2014 | 16:50
984 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde in Kürze eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnen, die von der DRV finanziert wird und mit Prüfungen vor der IHK endet. Mein Rehaberater ist bis dahin nicht erreichbar, daher meine Frage: Verstehe ich die Lage richtig, dass die IHK-Prüfungsgebühren von der DRV zu zahlen sind? Wird ggfs. die Zahlung der IHK-Prüfungsgebühren durch die DRV davon abhängig gemacht, dass die Prüfungen bestanden werden? Was im Ergebnis heisst, dass die IHK-Prüfungsgebühren erst nach bestandenen Prüfungen von der DRV bezahlt werden? Wo ist dies gesetzlich geregelt? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Carla

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carla,

eine konkrete gesetzliche Regelung gibt es nicht.

Durch die Kostenzusage für die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben werden alle Gebühren übernommen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung stehen. Die Übernahme der Kosten ist nicht abhängig von dem Ergebnis.

Wurde die Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden, werden im Regelfall (Einzelfallprüfung) auch Kosten für die zweite Prüfung übernommen.

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1 Antworten

???am 01.10.2014 | 16:21
Die Kosten für die Erst-Prüfung werden unabhängig vom Ergebnis gezahlt. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt nicht. Inwieweit die Kosten für eine Wiederholungsprüfung übernommen werden, wäre eine andere Frage.
Deutsche Rentenversicherung
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