Hallo 3105gtjunior,
wir haben beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft nachgeschaut:
"Für die steuerliche Behandlung von
Leistungen aus Risikolebensversicherungen
spielen die Vertragsdauer
und die Art der Beitragszahlung keine
Rolle. Todesfallleistungen sind nicht
einkommensteuerpflichtig."
(Quelle: PDF-Broschüre Lebensversicherung - Ihre private Vorsorge).
Ebenso ausführlich:
http://www.steuerrat24.de/data/alters/lebensversicherung.htm#_Toc75771975
Gruß
Redaktion