www.ihre-vorsorge.de/magazin/nachrichten/finanzen/news-single/article/gold-glaenzt-nicht-immer.html
Sie schreiben:
Liegen zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate, müssen Gewinne dem Finanzamt über die jährliche
Steuererklärung angezeigt werden, wenn sie insgesamt über 600 Euro betragen.
Stimmt das ?
Galt diese Freigrenze nicht nur bis Ende 2008 ?
Weil Kurs-/Spekulationsgewinne bei Börsengeschäften muss man seit 2009 voll versteuern, warum sollte das bei Gold anders sein ?
Josef