Zitiert von: Anna-Maria
Sehr geehrte Damen und Herren,
im letzten Jahr beantragte ich eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Es folgte ein Gutachtertermin und danach hörte ich lange nichts mehr von der DRV.
Heut bekam ich ein Schreiben mit dem Formular: R3502-00 SB (Erklärung zu meinem Hinzuverdienst für die drei letzten Monate von 2019) welches mein AG sowie auch ich ausfüllen sollen. Warum wird nur für die letzten Monate aus 2019 gefragt?
Und kann ich davon ausgehen, das mir eventl. nur eine teilweise EMR genehmigt wird, da so genau nach dem Hinzuverdienst letzten Jahres (ich hatte übrigens keinen, bin im KK-Bezug) und der Hinweis im Schreiben steht: Um die Hinzuverdienstregelungen prüfen zu können …..
Oder besteht doch noch Hoffnung auf eine volle EMR, da formell wohl immer nach dem Verdienst gefragt wird?
Da ich leider nun gar nicht mehr weiß, woran ich bin, wäre ich sehr dankbar, hier ein paar Informationen zu erhalten. Vielleicht gibt es ja Einige, die dieses Formular auch erhalten haben bzw. wissen, was es damit auf sich hat.
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Hallo Anna-Maria,
dieses Schreiben deutet eigentlich nur darauf hin, dass Sie zumindest auf eine teilweise EM-Rente 'hoffen' dürfen. Denn wäre die Sachlage eindeutig klar (= keine Erwerbsminderung), würde sich dieser bürokratische Mehraufwand von selbst erledigen, Schreiben 'Ablehnung', fertig.
Deshalb vielleicht wird auch nur für die letzten drei Monate aus 2019 gefragt, denn falls Rentenbeginn ab Oktober wäre, wäre der Verdienst davor "egal". Ob das so 'passen' kann, können Sie errechnen, wenn Sie Datum Reha-/Rentenantrag + 7 Monate rechnen, da eine befristete Rente nicht früher bewilligt wird (unabhängig ob teilweise/voll).
Nicht nur bei einer Teil- sondern auch bei einer 100%-EM-Rente wird hinterfragt, welche Einkünfte Sie haben/hatten, da Sie ja noch im Arbeitsverhältnis stehen. Und wenn Ihnen eine Rente rückwirkend bewilligt wird, wird rückwirkend geprüft, ob Hinzuverdienst anzurechnen war/sein wird. Eine evtl. Nachzahlung, die um Hinzuverdienst zu kürzen war, wird dann entsprechend gleich reduziert, bevor es zu einer Auszahlung kommt.
Auch ein Bezug von Krankengeld führt, bei einer Teil-EM-Rente zu Hinzuverdienst, der zu überprüfen ist. Bei einer vollen EM-Rente zur Rückzahlung an die Krankenkasse (aber nur maximal bis zur Höhe der zeitgleich zur Verfügung stehenden Rente).
Was also nun dabei tatsächlich heraus kommt, kann man nicht prognostizieren.
Aber Sie ersparen den aufgrund der aktuellen Situation ohnehin unterbesetzten und überarbeiteten Mitarbeitern das Suchen nach Ihrer Akte, wenn Sie dort jetzt NICHT anrufen, um den aktuellen Stand dort zu erfragen.
Schicken Sie also so schnell wie möglich die angeforderten Unterlagen dorthin, desto zügiger kann Ihr Antrag weiter bearbeitet werden!
Alles Gute!