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Ikk fordert vollständigen Abschlussbericht der Reha an

von Adam06.08.2015 | 19:20
2357 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Heute wurde ich schriftlich von der IKK aufgefordert, die Reha anzutreten und denen dann unverzüglich eine Schweigepflichtsentbindung des behandelnden Arztes dort (psychosomatische Reha) und den ausführlichen Behandlungsabschlussbericht zukommen zu lassen. Frage nun: Warum brauchen die diese hochsensiblen und persönlichen Daten und muss ich die einfach so herausgeben?

21 Antworten

Schorscham 06.08.2015 | 20:27
Da Sie vermutlich Krankengeld beziehen, ist Ihre Krankenkasse dazu berechtigt, Ihre Befundberichte dem MdK zur internen Bewertung vorzulegen. Wenn Sie sich weigern mitzuwirken, darf Ihre Krankenkasse u.U. die weiteren KG-Zahlungen bis auf weiteres einstellen.
Adamam 06.08.2015 | 23:26
Falsch! Die Rentenversicherung zahlt. Ich habe vergessen dies oben anzugeben. Bitte nur Expertenantworten. Danke
Useram 07.08.2015 | 06:23
Während der Reha zahlt die DRV, das ist korrekt. Schorsch meinte vor und nach der Reha.
tussiam 07.08.2015 | 07:48
hallo adam, wo ist denn dein problem???? die krankenkasse zahlt dir doch bestimmt krankengeld? die wissen eh über deine erkrankungen bescheid, bei au-bescheinigungen steht für die kk die diagnosen schon drauf, auch bei den auszahlscheinen stehen die diagnosen drauf. es ist eben deine krankenkasse, die zahlen doch nicht einfach ohne jegliche begründungen aus dem solidartopf. ich wüsste auch keinen grund, warum du die daten nach erfolgter reha nicht an die kk weiter geben möchtest. sicher musst du keine schweigepflichtsentbindung unterschreiben, aber was hat dass für einen sinn?????? sollte bei der reha rauskommen dass du erwerbsgemindert bist dann muss auch die kk darüber bescheid wissen. oder du weiter au aus der reha kommst, auch dass müssen die wissen ob du weiter anspruch auf krankengeld hast oder nicht. ich finde es immer interessant wie heute auf dem datenschutz gepocht wird:-) selbst die kanzlerin wird ausspioniert:-) du glaubst doch nicht im ernst dass deine daten sicher sind oder? und dann die facebooker und co alles muss dargestelt werden, alle geben ihre daten freiwillig preis, jaulen dann aber über datenschutz:-)) du auch bei facebook und co????? wenn ja dann denke mal drüber nach.
Adamam 07.08.2015 | 08:34
Guten Tag es geht viel mehr darum,warum diese hochsensiblen Daten von mir durch die Gegend geschickt werden müssen. Es reicht doch schon dass man krank ist. Glauben die einem dann nicht das man krank ist oder wo liegt der Hintergrund ich verstehe es nicht. Warum gibt es denn eine Schweigepflicht wenn sie über all an allen Ecken und Kanten gebrochen wird. Ich habe seit Beginn meiner Krankheit schon fünf SchweigepflichtEntbindungen unterschreiben müssen und wurde dazu gezwungen.
Useram 07.08.2015 | 10:55
Na wenn die Krankenkasse kein Krankengeld zahlt, dann unterschreiben Sie die Einverständniserklärung nicht, fertig. Fall gelöst.
Adamam 07.08.2015 | 10:29
Falsch! Die Rentenversicherung zahlt. Ich habe vergessen dies oben anzugeben. Bitte nur Expertenantworten. Danke
tussiam 07.08.2015 | 13:00
meine güte, wie naiv muss man denn sein.
Herz1952am 07.08.2015 | 19:26
Hallo Adam, Bitten Sie Ihre Krankenkasse die Adresse des Medizinischen Dienstes (der IKK, nicht MDK), mitzuteilen und warten Sie die Reaktion ab. Keinen Verwaltungsangestellten gehen Ihre medizinischen Daten etwas an. Aber KK'en sind "ganz fiese Möp" geworden, und man weis nie... Ich vermute, falls denen der Abschlussbericht nicht passt, dass sie selber mit einem neuen Vorschlag zur "Reha" kommen, die gar nicht für Ihre Krankheitsbild passt. Die Kassen - und das sind nicht wenige - haben sogar versucht, Ärzte dazu zu bewegen, Krankheitsunterlagen zu ändern, die bereits an die Kassenärztlichen Vereinigungen geschickt wurden. Dadurch wollen die Kassen höhere Umlagen aus dem Gesundheitsfond erschleichen (Quelle: Ärztezeitung und Ärzteblatt). Das sagt doch alles über diese Betrüger.
Brigitteam 07.08.2015 | 19:53
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

auch ich gehe nicht bis zur letzten Konsequenz, man kann auch vorher zu einer Einigung kommen.

Fest steht jedenfalls, dass die KK die Krankengeldzahlung eingestellt hat, der Anwalt war eine Sozialrechtsberater der auch beim LG Bamberg zugelassen war.

Jedenfalls war es der Versuch der KK die KG-Zahlung einzustellen, obwohl die Rechtsgrundlage nicht gegeben war. Ich werte so etwas als Betrugsversuch. Basta.

Und auf diese Weise treiben die KK ihre Versicherten in den finanziellen RUIN.

Die Methoden sind übrigens im Bundestag bekannt, unerwünscht, aber keiner macht etwas dagegen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen weden die Versicherten veraaäääppelt.

Bei Gesetzen ist es so, dass die Auslegung die größte Rolle dabei spielt.

Ich habe übrigens schon deutlichere Kommentare im Ärzteblatt geschrieben. Hat dort allerdings keine Folgen. Es hat mir auch noch kein Arzt dort widersprochen.

Ich wurde kürzlich sogar von einem ehemaligen Arzt, der früher die Rentenversicherung "vertrat" aufgefordert, weiterhin meine Meinung zu vertreten, bzw. die Tatsachen zu benennen. Er meinte, dass die Ärzte gar keine Zeit dazu haben, sich um alles zu kümmern, bzw. zu lesen.

Ich habe übrigens eine Fahrverbot aus gesundheitlichen Gründen für mindestens ein halbes Jahr, weil mein Defi mir das Leben retten musste - was ich wegen Schüttelfrost und hohem Fieber gar nicht gemerkt habe. Bei mir kann man das durch "Auslesen" meines eingebauten Computers nachweisen. Wenn ich nicht ins Krankhaus gegangen wäre, wüßte ich gar nichts von der Intervention des Gerätes und dürfte - falls ich mich dazu in der Lage fühlte - weiterhin ein KFZ steuern. (Unwissenheit schütz doch vor Strafe). Es gibt übrigens keine expliziten Verbote in der STVO. Es gilt allerdings das Strafgesetzbuch (so wie bei Alkohol am Steuer).

ABER: Jetzt gibt es auch einen - zwar kleinen Prozentsatz - an Autofahrern, denen das Herz ebenso plötzlich "stehen bleiben" kann und die sofort bewußtlos werden können. Es gibt allerdings keinen Hinweis darauf, bei wem dies passieren kann. Es ist medizinisch noch nicht erforscht. Die dürfen allerdings weiterhin Autofahren. Viel Spaß im Verkehr. Passiert allerdings auch Berufskraftfahrern, die regelmäßig untersucht werden.

Müdigkeit im Straßenverkehr ist übrigens gefährlicher als leichter Alkoholgenuß. Aber so lange das sich nicht nachweisen lässt.....

Streng genommen wäre es eine Strafsache müde Auto zu fahren.

So ist das Leben - eben.

Sie werden auch immer seltsamer.......
W*lfgangam 07.08.2015 | 20:09
Zitat von Adam anzeigenausblenden
Hallo Adam, das ist keine kirchliche Einrichtung ;-) Beantworten Sie deren 'Begehren' doch einfach mal mit einem Link auf dieses Forenbeitrag (Kopie aller Beiträge) und hinterfragen die Rechtsgrundlagen für deren 'Ansinnen' ...gibt sicher 'Tumult' in der nächsten Sitzung der IKK-Mitarbeiterrunde, wenn sie so an den Pranger gezerrt werden und ggf. auch Ihr Widerspruch *) an 'höherer' Stelle dann landen muss - achjah, fehlt noch die örtliche Geschäftsstelle ...KK-MA an Recht und Gesetz gebunden, scheint manchmal ein Ausschlussgrund für den/die MA zu sein ;-) Gruß w. *) erledigt Ihr Versicherungsamt vor Ort – was telef. ggf. schneller zum 'richtigen' Verhalten der KK führen kann
Herz1952am 08.08.2015 | 13:24
Hallo Brigitte, ich mache auch immer mehr "seltsame" Erfahrungen. Stellen Sie sich vor, Sie brauchen ein Medikament, das keine Nebenwirkung auf ein anderes erkranktes Organ hat und die GKV sieht das nicht als "Zusatznutzen". Dann will die GKV dieses Medikament nicht mehr erstatten - so ist es jedenfalls geplant - , was halten Sie dann davon? Ich weis eben viel mehr über das IQWiG und den G-BA als andere - auch Ärzte - wie bei denen der "Hase läuft" (AMNOG etc.). Bei mir ist der Körper und der Geldbeutel gleichzeitig betroffen, so dass ich mir manchmal ausrechne "ob sich mein Leben überhaupt noch lohnt".
Schorscham 08.08.2015 | 14:21
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

auch ich gehe nicht bis zur letzten Konsequenz, man kann auch vorher zu einer Einigung kommen.

Fest steht jedenfalls, dass die KK die Krankengeldzahlung eingestellt hat, der Anwalt war eine Sozialrechtsberater der auch beim LG Bamberg zugelassen war.

Jedenfalls war es der Versuch der KK die KG-Zahlung einzustellen, obwohl die Rechtsgrundlage nicht gegeben war. Ich werte so etwas als Betrugsversuch. Basta.

Und auf diese Weise treiben die KK ihre Versicherten in den finanziellen RUIN.

Die Methoden sind übrigens im Bundestag bekannt, unerwünscht, aber keiner macht etwas dagegen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen weden die Versicherten veraaäääppelt.

Bei Gesetzen ist es so, dass die Auslegung die größte Rolle dabei spielt.

Ich habe übrigens schon deutlichere Kommentare im Ärzteblatt geschrieben. Hat dort allerdings keine Folgen. Es hat mir auch noch kein Arzt dort widersprochen.

Ich wurde kürzlich sogar von einem ehemaligen Arzt, der früher die Rentenversicherung "vertrat" aufgefordert, weiterhin meine Meinung zu vertreten, bzw. die Tatsachen zu benennen. Er meinte, dass die Ärzte gar keine Zeit dazu haben, sich um alles zu kümmern, bzw. zu lesen.

Ich habe übrigens eine Fahrverbot aus gesundheitlichen Gründen für mindestens ein halbes Jahr, weil mein Defi mir das Leben retten musste - was ich wegen Schüttelfrost und hohem Fieber gar nicht gemerkt habe. Bei mir kann man das durch "Auslesen" meines eingebauten Computers nachweisen. Wenn ich nicht ins Krankhaus gegangen wäre, wüßte ich gar nichts von der Intervention des Gerätes und dürfte - falls ich mich dazu in der Lage fühlte - weiterhin ein KFZ steuern. (Unwissenheit schütz doch vor Strafe). Es gibt übrigens keine expliziten Verbote in der STVO. Es gilt allerdings das Strafgesetzbuch (so wie bei Alkohol am Steuer).

ABER: Jetzt gibt es auch einen - zwar kleinen Prozentsatz - an Autofahrern, denen das Herz ebenso plötzlich "stehen bleiben" kann und die sofort bewußtlos werden können. Es gibt allerdings keinen Hinweis darauf, bei wem dies passieren kann. Es ist medizinisch noch nicht erforscht. Die dürfen allerdings weiterhin Autofahren. Viel Spaß im Verkehr. Passiert allerdings auch Berufskraftfahrern, die regelmäßig untersucht werden.

Müdigkeit im Straßenverkehr ist übrigens gefährlicher als leichter Alkoholgenuß. Aber so lange das sich nicht nachweisen lässt.....

Streng genommen wäre es eine Strafsache müde Auto zu fahren.

So ist das Leben - eben.

WAS soll denn das sein, "der medizinische Dienst der IKK", wenn nicht der MDK? Im Übrigen kommunizieren die Versicherten gewöhnlich niemals direkt mit dem MDK sondern nur mit ihrer Krankenkasse. Und deshalb war es auch schon immer so üblich, dass die Krankenkassen mit dem Einverständnis ihrer Versicherten Befundberichte anforderten und zur internen Bewertung an den MDK weiterleiteten. Da auch die GKV-Mitabeiter zum Schweigen verurteilt sind, verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Sie sollten übrigens vorsichtig damit sein, alle Krankenkassen in einen Topf zu werfen und als "Betrüger" zu bezeichnen. Das ist nicht nur unanständig sondern sogar strafbar!
Adamam 08.08.2015 | 14:44
die Frage ist ja auch, wozu gibt es eine Schweigepflicht,wenn eh alles öffentlich durch die Gegend geschickt wird?! Und vor allem, wenn die Ärzte bescheinigen dass eine Reha notwendig ist, warum wollen die das dann noch prüfen. Ich finde es einfach nur krass wie mit persönlichen Daten umgegangen wird. Vor allem hoffe ich dass von denen jemand mal wirklich schwer erkrankt, und dann in diese Lage gerät.
Schorscham 08.08.2015 | 15:07
Zitat von Adam anzeigenausblenden
Ohne Ihre Einwilligung wird nicht alles "öffentlich durch die Gegend geschickt". Weil Ärzte fast immer im Interesse Ihrer Kunden, also ihren Patienten handeln und somit nicht immer objektiv sind. Da nur diejenigen Ihre persönlichen Daten erhalten, die ein berechtigtes Interesse daran haben, ist Ihre Aufregung völlig unverständlich. Das dürfte den meisten Leuten völlig egal sein, weil der Datenaustausch im Gesundheitswesen schon immer so abgelaufen und überhaupt nichts Besonderes ist, worüber man sich aufregen müsste.
Herz1952am 08.08.2015 | 16:46
Hallo Schorsch jede Krankenkasse hat ihren "eigenen" medizinischen Dienst (also: intern). Der MDK ist praktisch der Dienst aller gesetzlichen Krankenkassen. Den internen medizinischen Dienst habe ich schon einmal überzeugt, dass ich ein Medikament auf KK-Kosten bekommen habe, dessen Erstattung durch die GKV nicht mehr vorgesehen war. Meine Krankenkasse hat mich auch schon betrogen (betrügen wollen) und dafür meine Anwaltskosten bezahlen müssen. Dass Krankenkassen zu Betrug neigen ist mit meinem Recht auf "freie Meinungsäußerung" gedeckt. Ich habe auch nicht "alle" als Betrüger bezeichnet, sondern nur "diese". Und genau gegen die läuft bereits ein Verfahren. OK, man darf einen Menschen auch nicht als "Mörder" bezeichnen, sondern streng genommen erst dann, wenn er von einem Gericht als "Mörder" verurteilt wurde. Ich werde auch in Zukunft niemanden davon abhalten, von einer "heilen Welt" zu träumen. Vor allen Dingen, wünsche ich Ihnen niemals die negativen Erfahrungen, die ich schon machen musste.
Schorscham 08.08.2015 | 19:49
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

auch ich gehe nicht bis zur letzten Konsequenz, man kann auch vorher zu einer Einigung kommen.

Fest steht jedenfalls, dass die KK die Krankengeldzahlung eingestellt hat, der Anwalt war eine Sozialrechtsberater der auch beim LG Bamberg zugelassen war.

Jedenfalls war es der Versuch der KK die KG-Zahlung einzustellen, obwohl die Rechtsgrundlage nicht gegeben war. Ich werte so etwas als Betrugsversuch. Basta.

Und auf diese Weise treiben die KK ihre Versicherten in den finanziellen RUIN.

Die Methoden sind übrigens im Bundestag bekannt, unerwünscht, aber keiner macht etwas dagegen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen weden die Versicherten veraaäääppelt.

Bei Gesetzen ist es so, dass die Auslegung die größte Rolle dabei spielt.

Ich habe übrigens schon deutlichere Kommentare im Ärzteblatt geschrieben. Hat dort allerdings keine Folgen. Es hat mir auch noch kein Arzt dort widersprochen.

Ich wurde kürzlich sogar von einem ehemaligen Arzt, der früher die Rentenversicherung "vertrat" aufgefordert, weiterhin meine Meinung zu vertreten, bzw. die Tatsachen zu benennen. Er meinte, dass die Ärzte gar keine Zeit dazu haben, sich um alles zu kümmern, bzw. zu lesen.

Ich habe übrigens eine Fahrverbot aus gesundheitlichen Gründen für mindestens ein halbes Jahr, weil mein Defi mir das Leben retten musste - was ich wegen Schüttelfrost und hohem Fieber gar nicht gemerkt habe. Bei mir kann man das durch "Auslesen" meines eingebauten Computers nachweisen. Wenn ich nicht ins Krankhaus gegangen wäre, wüßte ich gar nichts von der Intervention des Gerätes und dürfte - falls ich mich dazu in der Lage fühlte - weiterhin ein KFZ steuern. (Unwissenheit schütz doch vor Strafe). Es gibt übrigens keine expliziten Verbote in der STVO. Es gilt allerdings das Strafgesetzbuch (so wie bei Alkohol am Steuer).

ABER: Jetzt gibt es auch einen - zwar kleinen Prozentsatz - an Autofahrern, denen das Herz ebenso plötzlich "stehen bleiben" kann und die sofort bewußtlos werden können. Es gibt allerdings keinen Hinweis darauf, bei wem dies passieren kann. Es ist medizinisch noch nicht erforscht. Die dürfen allerdings weiterhin Autofahren. Viel Spaß im Verkehr. Passiert allerdings auch Berufskraftfahrern, die regelmäßig untersucht werden.

Müdigkeit im Straßenverkehr ist übrigens gefährlicher als leichter Alkoholgenuß. Aber so lange das sich nicht nachweisen lässt.....

Streng genommen wäre es eine Strafsache müde Auto zu fahren.

So ist das Leben - eben.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung endet dort wo DAS anfängt: http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html Die Anwaltskosten trägt fast immer die unterlegene Partei. Und zwar auch dann, wenn kein vorsätzlicher Betrug begangen wurde sondern nur eine falsche Rechtsansicht vertreten wurde. Oder konnten Sie Ihrer Krankenkasse etwa eine Betrugsabsicht nachweisen? Dann haben Sie doch bestimmt auch Strafanzeige erstattet, oder etwa nicht? Sind eigentlich ALLE Arbeitslosen Drückeberger?
Herz1952am 09.08.2015 | 11:17
Hallo Schorsch, auch ich gehe nicht bis zur letzten Konsequenz, man kann auch vorher zu einer Einigung kommen. Fest steht jedenfalls, dass die KK die Krankengeldzahlung eingestellt hat, der Anwalt war eine Sozialrechtsberater der auch beim LG Bamberg zugelassen war. Jedenfalls war es der Versuch der KK die KG-Zahlung einzustellen, obwohl die Rechtsgrundlage nicht gegeben war. Ich werte so etwas als Betrugsversuch. Basta. Und auf diese Weise treiben die KK ihre Versicherten in den finanziellen RUIN. Die Methoden sind übrigens im Bundestag bekannt, unerwünscht, aber keiner macht etwas dagegen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen weden die Versicherten veraaäääppelt. Bei Gesetzen ist es so, dass die Auslegung die größte Rolle dabei spielt. Ich habe übrigens schon deutlichere Kommentare im Ärzteblatt geschrieben. Hat dort allerdings keine Folgen. Es hat mir auch noch kein Arzt dort widersprochen. Ich wurde kürzlich sogar von einem ehemaligen Arzt, der früher die Rentenversicherung "vertrat" aufgefordert, weiterhin meine Meinung zu vertreten, bzw. die Tatsachen zu benennen. Er meinte, dass die Ärzte gar keine Zeit dazu haben, sich um alles zu kümmern, bzw. zu lesen. Ich habe übrigens eine Fahrverbot aus gesundheitlichen Gründen für mindestens ein halbes Jahr, weil mein Defi mir das Leben retten musste - was ich wegen Schüttelfrost und hohem Fieber gar nicht gemerkt habe. Bei mir kann man das durch "Auslesen" meines eingebauten Computers nachweisen. Wenn ich nicht ins Krankhaus gegangen wäre, wüßte ich gar nichts von der Intervention des Gerätes und dürfte - falls ich mich dazu in der Lage fühlte - weiterhin ein KFZ steuern. (Unwissenheit schütz doch vor Strafe). Es gibt übrigens keine expliziten Verbote in der STVO. Es gilt allerdings das Strafgesetzbuch (so wie bei Alkohol am Steuer). ABER: Jetzt gibt es auch einen - zwar kleinen Prozentsatz - an Autofahrern, denen das Herz ebenso plötzlich "stehen bleiben" kann und die sofort bewußtlos werden können. Es gibt allerdings keinen Hinweis darauf, bei wem dies passieren kann. Es ist medizinisch noch nicht erforscht. Die dürfen allerdings weiterhin Autofahren. Viel Spaß im Verkehr. Passiert allerdings auch Berufskraftfahrern, die regelmäßig untersucht werden. Müdigkeit im Straßenverkehr ist übrigens gefährlicher als leichter Alkoholgenuß. Aber so lange das sich nicht nachweisen lässt..... Streng genommen wäre es eine Strafsache müde Auto zu fahren. So ist das Leben - eben.
W*lfgangam 09.08.2015 | 19:58
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

auch ich gehe nicht bis zur letzten Konsequenz, man kann auch vorher zu einer Einigung kommen.

Fest steht jedenfalls, dass die KK die Krankengeldzahlung eingestellt hat, der Anwalt war eine Sozialrechtsberater der auch beim LG Bamberg zugelassen war.

Jedenfalls war es der Versuch der KK die KG-Zahlung einzustellen, obwohl die Rechtsgrundlage nicht gegeben war. Ich werte so etwas als Betrugsversuch. Basta.

Und auf diese Weise treiben die KK ihre Versicherten in den finanziellen RUIN.

Die Methoden sind übrigens im Bundestag bekannt, unerwünscht, aber keiner macht etwas dagegen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen weden die Versicherten veraaäääppelt.

Bei Gesetzen ist es so, dass die Auslegung die größte Rolle dabei spielt.

Ich habe übrigens schon deutlichere Kommentare im Ärzteblatt geschrieben. Hat dort allerdings keine Folgen. Es hat mir auch noch kein Arzt dort widersprochen.

Ich wurde kürzlich sogar von einem ehemaligen Arzt, der früher die Rentenversicherung "vertrat" aufgefordert, weiterhin meine Meinung zu vertreten, bzw. die Tatsachen zu benennen. Er meinte, dass die Ärzte gar keine Zeit dazu haben, sich um alles zu kümmern, bzw. zu lesen.

Ich habe übrigens eine Fahrverbot aus gesundheitlichen Gründen für mindestens ein halbes Jahr, weil mein Defi mir das Leben retten musste - was ich wegen Schüttelfrost und hohem Fieber gar nicht gemerkt habe. Bei mir kann man das durch "Auslesen" meines eingebauten Computers nachweisen. Wenn ich nicht ins Krankhaus gegangen wäre, wüßte ich gar nichts von der Intervention des Gerätes und dürfte - falls ich mich dazu in der Lage fühlte - weiterhin ein KFZ steuern. (Unwissenheit schütz doch vor Strafe). Es gibt übrigens keine expliziten Verbote in der STVO. Es gilt allerdings das Strafgesetzbuch (so wie bei Alkohol am Steuer).

ABER: Jetzt gibt es auch einen - zwar kleinen Prozentsatz - an Autofahrern, denen das Herz ebenso plötzlich "stehen bleiben" kann und die sofort bewußtlos werden können. Es gibt allerdings keinen Hinweis darauf, bei wem dies passieren kann. Es ist medizinisch noch nicht erforscht. Die dürfen allerdings weiterhin Autofahren. Viel Spaß im Verkehr. Passiert allerdings auch Berufskraftfahrern, die regelmäßig untersucht werden.

Müdigkeit im Straßenverkehr ist übrigens gefährlicher als leichter Alkoholgenuß. Aber so lange das sich nicht nachweisen lässt.....

Streng genommen wäre es eine Strafsache müde Auto zu fahren.

So ist das Leben - eben.

...ich bin immer müde (Büroschlaf ist so zermürbend - immer diese lästigen Störungen genannt Publikum ...können die nicht einfach leise Türauf-Türzu-undweg-machen), selbst beim Beantworten von Forenbeiträgen - muss ich jetzt sogar hier mit Schlafverfolgung ob der ermüdenden Beiträge rechnen? ;-) Gruß w.
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