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Experten-Antwort

Im alten Beruf arbeiten dürfen???

von Lotte02.07.2019 | 14:53
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Ich wurde nach einer Reha als arbeitsunfähig unter drei Stunden für meinen alten Beruf im pädagogischen Bereich erklärt und habe auch eine Umschulung ausüben dürfen. Allerdings wurde mir nun eine Stelle mit weniger Stunden im pädagogischen Bereich angeboten, die nicht so belastend für mich wäre wie die frühere Stelle. Für mich stellt sich die Frage, ob ich die Stelle überhaupt ausüben darf und falls ich irgendwann erneut erkranke, mir Leistungen von der Krankenkasse oder der Rentenversicherungen nicht zustehen (wie beispielsweise Krankengeld). Herzlichen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lotte,

wenn sich die Frage darauf bezieht, ob Ihr Arbeitgeber eine Förderung (z. B. einen Eingliederungszuschuss) beanspruchen kann, so würde ich empfehlen, dass Sie sich an Ihren Reha-Fachberater wenden. Mit diesem können Sie dann ganz konkret abklären, ob die angestrebte Beschäftigung leidensgerecht und damit förderfähig ist oder nicht.

Grundsätzlich könnten Sie die Stelle natürlich auch dann ausüben, wenn Sie nicht leidensgerecht ist. Sie müssen sich dann aber im Klaren darüber sein, dass dann von Seiten der Rentenversicherung keine Förderung gewährt werden kann und Sie auf Kosten Ihrer eigenen Gesundheit arbeiten.

Restriktionen seitens der Rentenversicherung haben Sie jedoch nicht zu befürchten. Dies müsste auch für die Krankenkasse gelten, jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Ihnen dann kein Krankengeld gewähren würde, wenn Sie die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Diesbezüglich würde ich Ihnen aber empfehlen, sich einfach mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt abzuklären.

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