Da Rumänien Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gilt hierfür das Europarecht. Jeder EU-Staat zahlt unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente. Deshalb prüft jeder Versicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Rechtsvorschriften. Um aber die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in anderen EU-Staaten zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Umgekehrt ist das genauso. Diese Versicherungszeiten zählen aber nur für die Anspruchsprüfung, sie beeinflussen nicht die Rentenhöhe. Das heißt, jeder EU-Staat zahlt aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten eine eigene Rente. In Ihrem Falle werden also zu den deutschen Versicherungszeiten auch die rumänischen Versicherungszeiten dazugerechnet, so dass in Deutschland ein Rentenanspruch entsteht. Da Sie in Deutschland beschäftigt sind, sollten Sie unbedingt ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Ihnen dort alles weitere viel besser erklären.