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Experten-Antwort

Im Ausland bereits pensioniert, jetzt 63 geworden, was nun?

von Julius Varga03.01.2014 | 06:56
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten morgen, ich bin 1950 geboren, war in Rumänien bis April 2000 als Polizeibeamte aktiv und zum genannten Zeitpunkt pensioniert. Zum 01.05.2000, praktisch im Anschluss habe eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Deutschland aufgenommen, bin seit dem auch ununterbrochen beschäftigt. Jetzt bin ich bereits 63 Jahre geworden, und möchte die Altersrente beantragen. Auch 50% Schwerbehinderungsgrad ist attestiert. Wie habe ich zu verfahren und ist eine Zusammenführung der erworbenen Rentenanteile aus Rumänien mit denen aus Deutschland möglich, um den Gesamtanspruch zu kummulieren? In der Hoffnung auf eine aufschlussreiche Antwort bedanke mich im Voraus und verbleibe, mit freundlichen Grüßen, JV.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Rumänien Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gilt hierfür das Europarecht. Jeder EU-Staat zahlt unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente. Deshalb prüft jeder Versicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Rechtsvorschriften. Um aber die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in anderen EU-Staaten zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Umgekehrt ist das genauso. Diese Versicherungszeiten zählen aber nur für die Anspruchsprüfung, sie beeinflussen nicht die Rentenhöhe. Das heißt, jeder EU-Staat zahlt aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten eine eigene Rente. In Ihrem Falle werden also zu den deutschen Versicherungszeiten auch die rumänischen Versicherungszeiten dazugerechnet, so dass in Deutschland ein Rentenanspruch entsteht. Da Sie in Deutschland beschäftigt sind, sollten Sie unbedingt ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Ihnen dort alles weitere viel besser erklären.

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