Guten Morgen,
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ch bin Jahrgang 1956 u. befasse mich derzeit damit, wann ich ohne Abzüge in Rente gehen kann.
Mein aktueller Versicherungsverlauf bescheinigt mir 37 Jahre u. 3 Monate Pflichtbeitragszeiten.
Unter dieser Auflistung ist jedoch der Nachsatz vermerkt: Im Versicherungsverlauf sind AUSSERDEM noch die folgenden rentenrechtlich bedeutsamen Zeiten gespeichert (es handelt sich um Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung)...
Addiere ich die hier aufgeführten Zeiten, komme ich auf 135 Monate.
Meine Frage ist, werden diese 135 Monate 1 zu 1 zu den 37 Jahren hinzugezählt, werden sie umgerechnet oder gar nicht berücksichtigt?
Fakt ist, ich weiß einfach nicht, wann ich die 45 Jahre Wartezeit erfüllt habe, um evtl. ohne Abschläge mit 63 Jahren u. 8 Monaten in Rente gehen zu können.
Danke für eine Antwort!