Im Versicherungsverlauf erkenne, wann 45 Jahre voll sind

von
Maria die Zweite

Guten Morgen,
i
ch bin Jahrgang 1956 u. befasse mich derzeit damit, wann ich ohne Abzüge in Rente gehen kann.

Mein aktueller Versicherungsverlauf bescheinigt mir 37 Jahre u. 3 Monate Pflichtbeitragszeiten.
Unter dieser Auflistung ist jedoch der Nachsatz vermerkt: Im Versicherungsverlauf sind AUSSERDEM noch die folgenden rentenrechtlich bedeutsamen Zeiten gespeichert (es handelt sich um Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung)...
Addiere ich die hier aufgeführten Zeiten, komme ich auf 135 Monate.

Meine Frage ist, werden diese 135 Monate 1 zu 1 zu den 37 Jahren hinzugezählt, werden sie umgerechnet oder gar nicht berücksichtigt?

Fakt ist, ich weiß einfach nicht, wann ich die 45 Jahre Wartezeit erfüllt habe, um evtl. ohne Abschläge mit 63 Jahren u. 8 Monaten in Rente gehen zu können.

Danke für eine Antwort!

von
senf-dazu

Die Kinderberücksichtigungszeiten zählen nicht zur Wartezeit von 45 Jahren dazu.
Außerdem kann es sein, dass neben diesen "KiBüz" auch parallel Pflichtbeiträge vorliegen.
Und diese Monate könne halt nur einmal im Versicherungsverlauf auftauchen, doppelt zählen kann man sie nicht ...
Neben den Pflichtbitragstezeiten zählen zur Wartezeit von 45 Jahren auch Zeiten mit Arbeitslosengeld bzw. ALG I sowie freiwillige Beitragszeiten, wenn 18 Jahre an Pflichtbeiträgen vorliegen.

von
_ich

Natürlich zählen die Kinderberücksichtigungszeiten zu den 45 Jahren mit. Allerdings können Sie diese Zeiten nicht einfach addieren, weil parallel vielleicht schon eine andere Zeit liegt...
Einfachster Weg eine Rentenauskunft anfordern, dort sind alle Rentenarten und die bisher erworbenen Monate errechnet.

von
senf-dazu

Zitiert von: _ich

Natürlich zählen die Kinderberücksichtigungszeiten zu den 45 Jahren mit. ...

Korrekt, ich muss mich korrigieren.

von
Maria die Zweite

Stimmt, im Verlauf sind ebenfalls Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung aufgeführt, insgesamt 48 Monate für 2 Kinder.

Das heißt, aktuell bin ich tatsächlich erst bei 37 Beitragsjahren, was bedeutet, ich kann erst mit 65 Jahren u. 10 Monaten abschlagsfrei gehen?

von
Ottikon

Hallo Maria die 2.,

es sollte wohl so aussehen in der Rentenauskunft?

Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten) = 447

Anrechnungszeiten = xxx Monate (diese zählen nicht zu den 45 Jahren!!!)

Berücksichtigungszeiten = (lt. Ihrem Angaben) 135 Monate zählen mit zu den 45 Jahren

Ich befürchte aber, Sie haben in den 135 Monaten auch die Anrechnungszeiten mit drinnen??? Die müssen Sie rausnehmen!

Dann passt es wieder. Also nur Beitragszeiten + Berücksichtigungszeiten addieren, wenn dann 540 Monate rauskommen = kein Abschlag ab 63 + 8 Monate :-)

LG

von
_ich

Kindererziehungszeiten gehen bis zum 2. Lebensjahr. Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebenjahr...
d.h. wenn Sie nach dem 2. Geburtstag der Kinder wieder versicherungspflichtig beschäftigt waren, wirken sich die Berücksichtungszeiten nicht aus, dann haben Sie ja die Pflichtbeiträge der Beschäftigung. Wenn Sie erst später wieder angefangen haben zu arbeiten, schon...

Nochmals der Tipp: Rentenauskunft anfordern, 45 Jahre von Hand rechnen würde ich keinem Fachfremden empfehlen...
machen auch wir Berater nur äußerst ungern...

von
_ich

Anrechnungzeiten zählen zum Teil auch mit für die 45 Jahre, z.B. ALG 1-Bezug...

Vorne in der Rentenauskunft ist nur aufgeführt, wie viele Monate sie jeweils erworben haben, erst im Punkt: Altersrente für besonders langj. Versicherte ist errechnet, ob sie mitzählen bzw. wie viele noch fehlen...

von
-di

Fordern Sie sich eine "Rentenauskunft" an, wenn diese nicht sowieso schon vorliegen sollte.
Dort steht unter dem Punkt "Altersrente für besonders langjährig Versicherte"
- wie viele Monate in Ihrem Versicherungsverlauf auf die Wartezeit von 45 Jahren bereits angerechnet werden kann,
- wie viele Monate noch fehlen,
- ob "kritische Zeiten" vorliegen,
- wann Sie die Rente frühstmöglich beanspruchen können

von
Maria die Zweite

Also in meiner letzten Rentenauskunft steht:
Für die Wartezeiten von 35 Jahren sind anzurechnen: 511 Monate
Für die Wartezeiten von 45 Jahren sind anzurechnen: 501 Monate

Bedeutet das, dass mir zum Zeitpunkt dieser Auskunft noch 39 Monate fehlen, um die 45 Jahre voll zu machen?

Experten-Antwort

Ja, zu diesem Zeitpunkt haben noch 39 Monate zur Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren gefehlt.

von
_ich

ja, aber:

Stand der Rentenauskunft ist normalerweise das letzte Kalenderjahr.

Rentenauskunft erteilt 2015: Meldung bis Dez. 2014 müsste enthalten sein,
schauen Sie aber sicherheitshalber im Versicherungsverlauf nochmals nach, ob nicht auch fürs laufende Jahr eine Meldung vorhanden ist, z.B. durch Arbeitgeberwechsel. Krankenkassenwechsel, Krankgeldbezug usw.

Experten-Antwort

@_ich

Ja, das stimmt natürlich. Danke für den wichtigen Hinweis.

Jetzt müsste "Maria die Zweite" genau ausrechnen können, wann die 540 Monate erfüllt sind.

von
Maria die Zweite

Die Wartezeit von 501 Monaten bei 45 Jahren war Stand 28.02.15.
Rechne ich den Aug. jetzt mit, hat sich somit die Wartezeit inzwischen um weitere 6 Monate erhöht, d.h. es wären jetzt 507 Monate, richtig?
Damit fehlen mir zum 1.9.15 noch 33 Monate, was bedeutet, ich kann dann doch mit 63 Jahren u. 8 Monaten abzugsfrei in Rente gehen.
Na das wäre ja fein!

von
Maria die Zweite

Freu!
Danke für die kompetenten Antworten!

von
Ottikon

Zitiert von: _ich

Anrechnungzeiten zählen zum Teil auch mit für die 45 Jahre, z.B. ALG 1-Bezug...

Vorne in der Rentenauskunft ist nur aufgeführt, wie viele Monate sie jeweils erworben haben, erst im Punkt: Altersrente für besonders langj. Versicherte ist errechnet, ob sie mitzählen bzw. wie viele noch fehlen...

jepp, stimmt! so macht "Forum" Spaß ;-)

von
W*lfgang

Zitiert von: Maria die Zweite
Die Wartezeit von 501 Monaten bei 45 Jahren war Stand 28.02.15.
Maria die Zweite,

die Rechnung geht 'einfacher', wenn man sich die Ist-Zahlen und die fehlenden Monate vor Augen hält:

bis 2014: 501 Monate,
fehlen: 39 (3 J + 3 M)
2015 - 12
2016 - 12
2017 - 12
03. 2018 sind 45 Jahre voll.
Rentenbeginn: 63 + 8 (also frühestens in 2019/abhängig vom genauen Geburtsdatum vielleicht auch erst in 2020). Ziel/45 Jahre _vorher_ erreicht.

Solange Ihr Arbeitgeber nicht 'rumzickt'/Kündigung und 'nur' Alo-Pflichtbeiträge folgen, liegen Sie im 'grünen' Bereich für die abschlagsfreie Rente - andernfalls müssten andere Varianten zur Erlangung der 45 Jahre diskutiert werden.

Gruß
w.

von
Maria die Zweite

Hallo W*lfgang,

iausgehend von meinem Geb. ch würde noch in 2019 gehen können.
Eigentlich sollte alles glatt laufen - ich arbeite in einem soliden Konzern - wobei man natürlich nie weiß, was denen noch so alles einfällt bis dahin.
Trotzdem hört es sich spannend an, welche "anderen Maßnahmen" zu den 45 Jahren führen könnten...

von
Maria die Zweite

Zitiert von: Maria die Zweite

Hallo W*lfgang,

ausgehend von meinem Geb.würde ich noch in 2019 gehen können.
Eigentlich sollte alles glatt laufen - ich arbeite in einem soliden Konzern - wobei man natürlich nie weiß, was denen noch so alles einfällt bis dahin.
Trotzdem hört es sich spannend an, welche "anderen Maßnahmen" zu den 45 Jahren führen könnten...

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?