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Im Voruhestand Arbeit aufnehmen

von klops5731.10.2007 | 07:56
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

ich befinde mich im Voruhestand für Schwerbehinderte habe ein Angebot eines Vollzeitjobs erhalten. Bin derzeit 63 Jahre und könnte nur 350 euro hinzu verdienen. würde in meinem Vollzeitjob netto 1800Euro verdienen. Wie ändern sich meine Rentenbezüge? und fals die Rente wegfällt kann ich sie ab 65 wieder bekommen. und falls mir der job gekündigt wird kann ich dann meine rente wieder bekommen.

3 Antworten

Ghostwriteram 31.10.2007 | 09:01
Hallo klops57, Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie derzeit vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Sollte ich richtig liegen, gilt für Sie Folgendes: Ohne Schwierigkeiten bzw. Veränderungen Ihres derzeitigen Rentenbezuges können Sie 350,00 EUR pro Monat hinzuverdienen (in den alten Bundesländern). Für Verdienste die monatlich über dieser Grenze liegen gelten Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen. Diese können Sie den Anlagen Ihres Rentenbescheides entnehmen. Oder Sie fordern telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine neue Bescheinigung über Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen an. Aus diesem Dokument können Sie dann erkennen, welche Hinzuverdienstgrenzen für den Bezug einer 2/3-,1/2-; oder 1/3-Teilrente für Sie gelten. Je nachdem können Sie also zu Ihrem monatlichen Verdienst von 1.800,00 EUR noch eine Teilrente beziehen. Sollten Sie sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschreiten, kommt es zu keiner Auszahlung der Rente mehr. Sie haben aber weiterhin Anspruch, sodass ab dem 65. Lebensjahr die Rente erneut zur Auszahlung kommt und zwar in voller Höhe. Ebenso verhält es sich, wenn Sie Ihren Job verlieren oder reduzieren. Dies alles müssen Sie jedoch dem Rentenversicherungsträger im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten mitteilen. Wenn Sie 65. Jahre alt sind, können Sie wieder soviel hinzuverdienen wie Sie wollen. Dies interessiert den Rentenversicherungsträger im Bezug auf Ihren eigenen Rentenanspruch dann nicht mehr. Hier noch der letzte Tipp: Achten Sie ggf. auch auf die Einkommensanrechnung falls Sie bereits eine Witwen- oder Witwerrente beziehen. Hier gelten nämlich andere Bedingungen. Gruß Ghostwriter
Heinericham 31.10.2007 | 10:33
Hallo klops57, wenn sämtliche Hinzuverdeinstgrenzen überschritten werden besteht KEIN Anspruch mehr auf die vorgezogene Altersrente. Die Rente fällt dann komplett weg. Sie ruht auch nicht. Sollte sich Ihr Hinzuverdeinst verringern, die Beschäftigung beendet werden oder Sie das Alter für die Regelaltersrente erreichen müssen Sie einen komplett neuen Rentenantrag stellen. Sollten Sie Abschläge bei Ihrer bisherigen Rente in kauf genommen haben, könnte es sein, dass sich bei einer erneuten Bewilligung der Rente die Abschläge vermindern. MfG
Klops57am 01.11.2007 | 16:04
Herzlichen Dank an alle DiskusionsTeilnehmer für die ausführlichen und sehr aufschlußreichen Ausführungen! Sie haben mir sehr geholfen! mit freundlichen Grüßen Wolf Dietrich Mösche
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