Hallo,
ist es richtig das erst immer eine reha
vor der em-rente ansteht?
Danke für Eure Antworten!
Hallo,
ist es richtig das erst immer eine reha
vor der em-rente ansteht?
Danke für Eure Antworten!
Nein das ist natürlich nicht richtig.
Denken Sie mal über folgenden Fall nach:
Ein Dachdecker fällt vom Dach und liegt anschließend auf Lebenszeit querschnittsgelähmt im Koma.
Wäre Ihre These richtig, müssten man den in Reha schicken bevor er eine Rente bekommt.
Sie sehen also dass es Fälle gibt in denen eine Reah ein "totaler Quatsch und rausgeworfenes Geld" wäre.
es sollte die DRV nicht unterschätzt werden, ,, Blinde wieder Sehend und ,,,,,, es könnte sich ja auch eine Verbessrung nach einer REHA einstellen - so wenigsten 3 Stunden am Tag noch gearbeitet werden könnte ,,,,
Die DRV schickt einen nur in eine Reha, wenn sie sich einen Erfolg bezüglich der Erwerbsfähigkeit sieht. Richtig an Wunderheilungen glauben die auch nicht. Mein Rentengutachter wollte mich in eine anthroposophische Klinik schicken. Da hat die DRV auch nicht mit gemacht.
Wer einen schweren Schaden hat, wird auch nicht zur Wunderheilung einberufen.
Sind also Leistungen zur Teilhabe nicht Erfolg versprechend (außer bei "Wunderheilung"), weil die Erkrankung schwerwiegend ist ("schwerer Schaden") darf eine Leistung zur Teilhabe zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung nicht erbracht werden.
Gruß an Herrn Steiner. Von ihm war gar keine Rede. Schade, dass Sie es nicht gleich verstanden haben. Erklärte Scherze sind eben zumindest etwas langweilig.
Dem Beitrag von „Sozialröchler“ wird zugestimmt, wenn er §9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI (Reha vor Rente) zitiert. Im Ergebnis kann es somit dahingestellt bleiben, ob der Versicherte erst einen Rehaantrag stellt und dieser wegen mangelnder Erfolgsaussicht in einen Rentenantrag umgedeutet wird oder aber die Reha bewilligt bekommt oder aber, der Versicherte stellt einen Rentenantrag und das Verfahren wird ggfs. ausgesetzt, da nach dem Grundsatz Reha vor Rente erst eine solche durchgeführt wird.
Zwingend muss also nicht immer erst eine Reha vor der Em-Rente durchgeführt werden.
Sind also Leistungen zur Teilhabe nicht Erfolg versprechend (außer bei "Wunderheilung"), weil die Erkrankung schwerwiegend ist ("schwerer Schaden") darf eine Leistung zur Teilhabe zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung nicht erbracht werden.
Gruß an Herrn Steiner. Von ihm war gar keine Rede. Schade, dass Sie es nicht gleich verstanden haben. Erklärte Scherze sind eben zumindest etwas langweilig.
Wenn Sie sarkastische Äusserungen als Scherze verstehen, sollten Sie es vielleicht einmal als Statler oder Waldorf in der Muppet Show versuchen.
Hallo Theo!
Die Anthroposophen haben wirklich nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen. Sie trainieren Linkshänder zu Rechtshändern um, weil sie Linkshänder für krank halten, und das ist nicht der einzige Grund weshalb ich ihre wissenschaftliche Kompetenz als fraglich einstufe.
Hallo Theo!
Der Rentengutachter wollte mich nach Witten Herdecke schicken. Du scheinst wirklich keine Ahnung zu haben.
ist es richtig das erst immer eine reha
vor der em-rente ansteht?
Danke für Eure Antworten!
Wer gleich an die Rente denkt, so denken viele bei der Deutschen Rentenversicherung, der ist in der Regel faull und will nur nicht arbeiten. Also wird die Rente gleich mal abgelehnt.
Wer zuerst Reha beantragt, beim dem glauben die Leute von der Deutschen Rentenversicherung, der will unbedingt wieder arbeiten und braucht nur eine vorübergehende Unterstützung. Also wird oft eine Reha bewilligt werden können. Ausnahmen bestätigen die Regel.