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Experten-Antwort

immernoch ratlos

von Günni30.03.2014 | 15:34
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Forenteilnehmer, liebe RentenversicherunG, Kann ich meinen LTA Antrag, der dem Grunde nach bewilligt wurde (es aber noch kein Gespräch mit dem Reha-Fachberatungsdienst gab), zurückziehen und in 3,5 Monaten erneut stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Günni,

ich möchte auf die Antworten von KSC und Anna verweisen. Gut begründet kann man vieles auf den Weg bringen.

Alternative:

Mit entsprechender Begründung können Sie doch auch den Rententräger ansprechen und das laufende Verfahren für einige Zeit aussetzen (auch hier ist eine anständige Begründung sicher hilfreich). Dies würde Ihnen die erneute Antragstellung ersparen.

Und im übrigen möchte ich alle Beteiligten hier im Forum ein bißchen zu Anstand und Ordnung aufrufen. Einige Posts und Kommentare würden ganz massiv an Qualität gewinnen wenn man sie einfach für sich behalten und keine Leute beleidigen würde.

Ich danke für Ihr/Euer Verständnis.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Günniam 30.03.2014 | 16:39
Achja........ich beziehe eine EM-Rente...
GroKoam 30.03.2014 | 17:01
Leg Dich wieder hin.
KSCam 30.03.2014 | 18:11
Grundsätzlich kann jeder Antrag zurückgezogen werden. Grundsätzlich gibt es keine Fristen wann man erneut einen Antrag stellen "darf". Aber genauso grundsätzlich würde ich den Sinn eines solchem Planes in Frage stellen wollen. Als Sachbearbeiter käme ich mir verarscht vor: der berentete Kunde will eine LTA Maßnahme - dann will er sie wieder nicht - und kurz darauf will er sie wieder? Weiß der Kunde selbst was er eigentlich will?
Günniam 30.03.2014 | 18:42
Groko, kann es sein, dass du auch zur RV gehörst? Kann es sein, dass hier bewusst ip's gespeichert werden? Auch ein nettes instrument ;) nur leider nicht ganz legal.
Annaam 30.03.2014 | 23:22
Freundlich aber gut begründen damit der DRV-Sachbearbeiter sich eben nicht veräppelt fühlt.... Verständlich wäre die Verzögerung z.B. wenn sich das gesundheitliche Befinden aktuell verschlechtert hat oder ein medizinischer Eingriff ansteht. Dann könnte ja sogar ein Attest vorgelegt werden. mfg
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