Hallo Gugel, es gibt keine gesetzliche Regelung hierfür. Dies ist auch nicht notwendig. Sie wählen einfach die günstigere Rentenart = Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Vorausgesetzt, die Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt und Sie sind bei Rentenbeginn schwerbehindert (50 %), dann können Sie diese Rentenart ab dem 62. Lebensjahr bekommen. Der Rentenabschlag beträgt dann wie von Ihnen angegeben 6 %. Ganz ohne Abschlag geht es leider nicht.