Hallo willibald,
eine Beitragserstattung aus der Deutschen Rentenversicherung kommt nur für Personen in Betracht, die nicht zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung berechtigt sind. Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlen. Sofern die Wartezeit von 5 Beitragsjahren erfüllt ist, zahlt die Rentenversicherung mit Erreichen der Altersgrenze eine Regelaltersrente. Hierfür werden amerikanische und deutsche Zeiten zusammengerechnet. Ist die Wartezeit von 5 Beitragsjahren nicht erfüllt, kann mit Erreichen der Regelaltersgrenze ein Antrag auf Beitragserstattung gestellt werden.