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Zur Experten-Antwort springenHallo Birgit Böhne,
eine betriebliche Altersvorsorge ist ja eigentlich dazu da, die gesetzliche Rente im Alter aufzubessern. Deshalb gibt es für unverfallbare Anwartschaften nur sehr begrenzte Möglichkeiten der vorzeitigen Auszahlung (sofern Sie keine Leistung für den Fall der Invalidität vereinbart haben).
Nach dem Betriebsrentengesetz ist beim Ende einer Beschäftigung eine Abfindung eigentlich nur vorgesehen, wenn die voraussichtliche monatliche Leistung 1% der Bezugsgröße - das wären derzeit ca. 26 Euro - nicht übersteigen würde.
Inwieweit darüber hinaus eine Kündigung möglich wäre, können Sie nur mit Ihrem früheren Arbeitgeber oder dem Anbieter klären. Sie sollten dabei aber berücksichtigen, dass dann unter Umständen die Auszahlung in der Sozialversicherung als Arbeitsentgelt betrachtet wird und daraus Beiträge zu zahlen sind (da ja die Beiträge seinerzeit beitragsfrei belassen wurden und die Altersvorsorge jetzt nicht zweckentsprechend verwendet wird). Vor einer eventuellen Kündigung würde ich Ihnen daher sehr empfehlen, sich auch bei Ihrer Krankenkasse als zuständiger Einzugstelle für die SV-Beiträge zu erkundigen.
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