@Expertin:
Ich bin Jahrgang 48, Schwerbehinderung seit 2003 und könnte lt. Rentenauskunft erst mit 65 und 2 Monaten ohne Abzug in Rente gehen.
Die Wartezeit für langjährig Versicherte hätte ich aber in 24 Monaten dicke erfüllt (40 Jahre), ohne Vertrauensschutz.
ATZ: wenn ich mit 61 den Vertrag abschliessen würde, die "passive" Phase mit 63 anfängt und mit 65 + 2 Monaten dann anschliessend in Rente normal gehe, hätte ich dann die volle Rente, also auch den Wert, wenn ich ohne ATZ das machen würde?
Abfindung wegen Progressionsvorbehalt müssten mindestens um die 12 - 15.000 € noch rausspringen nach (empfohlener) Vereinbarung.
Denn die Steuernachzahlung vergessen die meisten nach der ATZ.
Ansonsten arbeite ich bis 65, mache mich nicht mehr verrückt, lassse es locker angehen und lebe all meine Unpäßlichkeiten in Form von Krankheitszeiten aus (Durchschnitt krank seit Jahren nur 6 Tg. im Jahr gewesen).
nina