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In Rente mit 60 - Möglich?

von The_Questioner07.12.2008 | 16:29
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Hallo alle zusammen, nehmen wir mal folgende, fiktive Konstellation an: :) Person A ist in der '40er Jahren geboren & hat 40 Jahre als Arbeitnehmer gearbeitet & rund 60000.- DM im Jahr (netto) verdient. A ist schwerbehindert. Ist eine Rente mit 60 Jahren für A hier überhaupt möglich? Mit welchen Rentenabschlägen bzw. welcher Rente wäre zu rechnen? - Vielen Dank für das posting im Voraus. Grüsse, The_Questioner

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine langjährige Versicherung von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten ausreichend; eine Wartezeit von 40 Jahren ist bei der Altersrente nicht vorgesehen. (Erst ab 2024 wird es für die Bestimmung der Minderung eine solche Wartezeit bei den Erwerbsminderungsrenten geben.)

Da Sie Jahrgang 1948 sind, hätten Sie bereits mit 60 in Rente gehen können, ohne Minderung spätestens mit 63.

Ein Anspruch auf besondere Leistungen (Aufstockung Nettoentgelt und RV-Beiträge, insbesondere die Beteiligung der Agentur für Arbeit an den Kosten), besteht nur bis zur Möglichkeit der Inanspruchnahme der Rente ohne Minderung - also hier im günstigsten Fall bis zum 63. Lebensjahr. Was danach passiert, hängt von den individuellen Gegebenheiten, auch der Bereitschaft des Vertragspartners Arbeitgeber, ab.

Die in der Altersteilzeitphase erworbenen Rentenanwartschaften bleiben gegenüber der normalen Beschäftigung in der Regel nur minimal zurück: bei Höchstbeitragszahlern je Jahr der Altersteilzeit ungefähr 5 Euro. Schwerer wiegen in dem Fall die nicht mehr gezahlten Beiträge wegen des früheren Rentenbeginns. 1 Jahr weniger Erwerbstätigkeit bedeutet eine Einbuße von circa 58 Euro monatlich bei den Höchstbeitragszahlern.

5 Antworten

The_Questioneram 07.12.2008 | 21:41
Hallo, naja; da fiktiv bzw. einfach nicht bekannt. Gehen wir mal davon aus: Seit 1 -2 Jahren.
Chrisam 07.12.2008 | 20:18
Seit wann liegt denn bei dieser fiktiven Konstellation Schwerbehinderung vor?
B´sonam 08.12.2008 | 07:35
Sofern "A" ab Januar 1944 geboren ist kann er/sie erst mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Die von Ihnen erfragte Rentenhöhe läge etwa bei x,yz EUR (natürlich minus KV/PV).
ninaam 10.12.2008 | 00:17
@Expertin: Ich bin Jahrgang 48, Schwerbehinderung seit 2003 und könnte lt. Rentenauskunft erst mit 65 und 2 Monaten ohne Abzug in Rente gehen. Die Wartezeit für langjährig Versicherte hätte ich aber in 24 Monaten dicke erfüllt (40 Jahre), ohne Vertrauensschutz. ATZ: wenn ich mit 61 den Vertrag abschliessen würde, die "passive" Phase mit 63 anfängt und mit 65 + 2 Monaten dann anschliessend in Rente normal gehe, hätte ich dann die volle Rente, also auch den Wert, wenn ich ohne ATZ das machen würde? Abfindung wegen Progressionsvorbehalt müssten mindestens um die 12 - 15.000 € noch rausspringen nach (empfohlener) Vereinbarung. Denn die Steuernachzahlung vergessen die meisten nach der ATZ. Ansonsten arbeite ich bis 65, mache mich nicht mehr verrückt, lassse es locker angehen und lebe all meine Unpäßlichkeiten in Form von Krankheitszeiten aus (Durchschnitt krank seit Jahren nur 6 Tg. im Jahr gewesen). nina
Rosannaam 10.12.2008 | 10:04
Hallo Nina, wenn Sie mindestens 50 % (!) schwerbehindert sind, können Sie doch auch schon mit 63 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ABSCHLAGSFREI in Anspruch nehmen! Die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren haben Sie ja erfüllt. MfG Rosanna.
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