Ich bin geboren am 08.02.1957 und habe meine 45 Jahre Beitragszahlung erfüllt. Somit könnte ich zum 01.03.2020 mit Abschlag in Rente gehen. Zum 01.02.2021 ohne Abzüge. Würde ich zum Ende des Jahres 2019 gekündigt könnte ich dann die Monate bis zum 01.02.20 mit ALG 1 überbrücken ohne negative Auswirkungen auf meine Rente?
04.06.2019, 21:08
von
Paul
05.06.2019, 09:39
von
senf-dazu
Wenn die 45 Jahre für die Wartezeit JETZT schon erfüllt sind, dann stört auch nicht eine Arbeitslosigkeit vor dem Rentenbeginn. Wenn das bereits in der aktuellen Rentenauskunft drinsteht oder die Beratung bei der DRV das bestätigt, können Sie beruhigt die Dinge kommen lassen ...
05.06.2019, 12:39
Experten-Antwort