Hallo liebe/r Rentenberaterin,
üblicherweise gilt, so habe ich gelesen, die Antragstellung für die Rente in einem Land (hier: deutsche Altersrente im Vorbezug) auch als gleichzeitige Antragstellung für die Rente aus dem anderen Land (hier AHV) .
Üblicherweise beginnen dann die Renten aus beiden Ländern gleichzeitig.
Meine Frage:
Kann ich zwar die Unterlagen für die beide Renten gleichzeitig hier bei der DRV einreichen, aber dir AHV erst für zwei Monate nach Beginn der deutschen Rentenzahlungen beantragen ?
[Hier das Problem nochmals konkret:
Mein Arbeitslosengeld läuft zu Ende _Monat X_ aus. Ich werde dann 63Jahre10 Monate alt sein. Laut Rentenauskunft kann ich dann direkt in den Vorbezug meiner deutschen Rente gehen, was ich gern tun möchte. (Die Abzüge von 0,3%/Monat Vorbezug lebenslänglich sind mir bekannt.)
Ich habe jedoch Anspruch auch auf eine - winzige - Rente (AHV) aus der Schweiz. Diese beginnt regulär mit 64 J. . Das heißt in meinem Fall: erst zwei Monate _nach_ dem Beginn meiner deutschen Rente.
Da die AHV bei Vorbezug gleich um 6% lebenslänglich gekürzt würde, möchte ich diese Kürzung gern vermeiden und den AHV-Beginn somit erst für 2 Monate nach Beginn meiner deutschen Rente beantragen.]
Habe ich diese Möglichkeit?
Vielen Dank für Ihre Mühe!