– Sozialleistungen möchte sie auf keinen Fall beantragen –
Grundsicherung ist doch auch eine Sozialleistung.
Und Wohngeld ebenfalls.
Sie kann natürlich mit Wirkung für die Zukunft auf die Rente verzichten, aber was hätte sie davon? Sie kann natürlich auch den Rentenbeginn zu einem späteren Beginn beantragen, aber was hätte Sie davon?
Ich meinte die Sozialhilfe, die außerhalb der Grundsicherung liegt, da dass Amt in diesem Fall vermutlich auf mich zurückgreifen würde.
Wenn das mit der Grundsicherung nicht klappt, wird sie von ihrer Rente in Düsseldorf nicht leben können. Sie würde dann notgedrungen nach Kroatien ziehen, da dort die Wohnungen günstiger sind. Das ist aber keine Option, sondern eine absolute Notlösung die nur greifen soll, wenn es mit der Grundsicherung nicht klappt. Da die Organisation - Wohnungssuche und Umzug seine Zeit braucht - kann sie damit nicht erst Beginnen wenn sie Rente bekommt. Für diesen Fall würde sie die erforderliche Zeit noch weiterarbeiten.