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Experten-Antwort

Inanspruchnahme der Rentenzahlung verschieben?

von Konfus18.02.2016 | 11:09
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Die Renten meiner Mutter (Altersrente für Schwerbehinderte) wird voraussichtlich ca. 800,--€ betragen, so dass sie die Grundsicherung beantragen muss. Hierbei ergibt sich das Problem, dass man die Grundsicherung erst nach Erhalt des Rentenbescheids beantragen kann. Das ist doch so, oder? Sie ist sehr ängstlich und macht sich Sorgen, dass 1. die Antragsbearbeitung der Grundsicherung so lange dauert und sie in der Zeit nicht von den Rentenbezügen leben kann – Sozialleistungen möchte sie auf keinen Fall beantragen – und 2. eine Sondergenehmigung zum Verbleib in der Wohnung nicht erteilt wird. Die Idee/Wunsch wäre daher, dass sie in dem Zeitraum vom Erhalt Rentenbescheid bis zur Klärung der Grundsicherung weiterarbeitet. Natürlich ohne Bezug der Rente. Das wäre quasi ein „Aufschieben“ des Renteneintritts. Gibt es eine Möglichkeit das in der Form zu machen? Der reguläre Termin zum Eintritt in die Altersrente wäre ca. 10 Monate später. Im voraus herzlichen Dank für die Rückmeldung. Viele Grüße Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

bitte lassen Sie sich beim örtlichen Amt für Grundsicherung in Ihrer Stadtverwaltung beraten, ob und inwieweit Ihre Mutter Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung hat und wenn ja, wie lange Zeit die Bearbeitung dort in Anspruch nimmt.

Erst nach dieser Klärung sollte Ihre Mutter entscheiden, wann sie ihren Rentenantrag stellt und wie lange sie ggf. noch weiter arbeitet.

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16 Antworten

123am 18.02.2016 | 11:40
Zitat von Konfus anzeigen
Grundsicherung ist doch auch eine Sozialleistung. Und Wohngeld ebenfalls. Sie kann natürlich mit Wirkung für die Zukunft auf die Rente verzichten, aber was hätte sie davon? Sie kann natürlich auch den Rentenbeginn zu einem späteren Beginn beantragen, aber was hätte Sie davon? Sie hat Angst, dass die Bearbeitung so lange dauert. Je später Sie in Rente geht, desto länger dauert auch die Bearbeitung. Eine Entscheidung über die Leistungen zur Grundsicherung im Alter/Wohnungsgeld kann erst bei einem Rentenbezieher getroffen werden, wenn bekannt, welche Einkommen Ihre Mutter hat. Dazu ist dann natürlich der Rentenbescheid erforderlich. Wenn Sie zeitgleich zum Rentenbezug arbeitet und die Regeltaltersgrenze noch nicht vollendet ist, muss Sie die Hinzuverdienstgrenzen beachten, sonst wird die Rente gekürzt. Wenn Ihre Mutter den Rentenantrag rechtzeitig vor Rentenbeginn stellt und der Versicherungsverlauf Ihrer Mutter vollständig geklärt ist, ist es auch sehr wahrscheinlich, dass Ihre Mutter den Rentenbescheid in den Händen hält, bevor die Rente überhaupt beginnt. Demnach hätte dann das Grundsicherungsamt auch genügend Zeit über den Grundsicherungsantrag zu entscheiden.
Saskiaam 18.02.2016 | 11:20
Bei 800 Euro Rente halte ich Grundsicherung für unwahrscheinlich. Es kommt natürlich auf die Höhe der Miete an.
Konfusam 18.02.2016 | 12:38
Genau die Miete ist das Problem. Sie wohnt in Düsseldorf, wo der Wohnungsmarkt milde gesagt, katastrophal ist. Zumindest bei bezahlbarem Wohnraum. Ihre Wohnung ist zwar zu groß und liegt auch preislich über dem Satz, aber trotzdem halte ich eine Ausnahmegenehmigung nicht ganz für unwahrscheinlich, da sie dort seit 29 Jahren wohnt und Dank Lage und Aufzug auch für ihre Behinderung geeignet ist.
Konfusam 18.02.2016 | 12:49
Zitat von 123 anzeigen
– Sozialleistungen möchte sie auf keinen Fall beantragen –
Grundsicherung ist doch auch eine Sozialleistung. Und Wohngeld ebenfalls. Sie kann natürlich mit Wirkung für die Zukunft auf die Rente verzichten, aber was hätte sie davon? Sie kann natürlich auch den Rentenbeginn zu einem späteren Beginn beantragen, aber was hätte Sie davon?
Ich meinte die Sozialhilfe, die außerhalb der Grundsicherung liegt, da dass Amt in diesem Fall vermutlich auf mich zurückgreifen würde. Wenn das mit der Grundsicherung nicht klappt, wird sie von ihrer Rente in Düsseldorf nicht leben können. Sie würde dann notgedrungen nach Kroatien ziehen, da dort die Wohnungen günstiger sind. Das ist aber keine Option, sondern eine absolute Notlösung die nur greifen soll, wenn es mit der Grundsicherung nicht klappt. Da die Organisation - Wohnungssuche und Umzug seine Zeit braucht - kann sie damit nicht erst Beginnen wenn sie Rente bekommt. Für diesen Fall würde sie die erforderliche Zeit noch weiterarbeiten.
KSCam 18.02.2016 | 17:57
So wirklich verstehen kann ich Ihr "Problem" nicht. Ihre Mutter kennt ihren Nettolohn und die Nettorente zu prognostizieren schafft jeder leidlich erfahrene Berater der DRV. Ich würde behaupten das schaffe ich auf +/- 10 Euro punktgenau in der Beratung. Ich kann meinetwegen sogar die geplante Rentenanpassung von 4,xx% einkalkulieren. Plane ich beispielsweise zum 01.10.16 in Rente zu gehen geht man wie folgt vor: Das Versicherungskonto ist hoffentlich geklärt. Man stellt Mitte Juni den Rentenantrag auf 01.10. und hat mit dem AG geklärt dass man zum 30.09. dort aufhört. Bei geklärtem Konto wird über den im Juni gestellten Antrag Anfang bis Mitte August entschieden sein. Dann hat das Sozial- / Grundsicherungsamt noch 6 Wochen Zeit um die Sozialleistung bis Oktober zu ermitteln. Das sollte machbar sein weil Ihre Mutter dort ja beizeiten nachgefragt hat, welche Belege die brauchen und das Zeug rechtzeitig besorgt hat. So gesehen gibts doch gar keinen Stress! Wäre viel weniger aufwändig als kurzfristig eine Rente zu beantragen, auf die dann wieder zu verzichten, weil man weiterarbeitet, usw. Das Von Ihnen angedachte Procedere scheint mir viel zu kompliziert. PS: und vielleicht können ja auch die Kinder ihrer armen Mutter mal kurzfristig aushelfen, wenn es klemmt.
KSCam 18.02.2016 | 18:04
Ergänzung: Wenn die Dame neben der Rente voch im 450 € Bereich beim AG weiterarbeiten könnte, läge sie bei 1250 € und hätte keine Probleme mit Sozialämtern.
Schorscham 18.02.2016 | 19:05
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, wenn man über dermaßen hohes Einkommen bzw. Vermögen verfügt, dass man, wie der Fragesteller, dem Sozialamt gegenüber erstattungspflichtig wäre. Die Freibeträge sind nämlich ziemlich großzügig bemessen.
W*lfgangam 18.02.2016 | 20:25
Zitat von Konfus anzeigen
Hallo Konfus, da liegen Sie richtig. Natürlich sollte Ihre daher Mutter vorrangig die EM-Rente beantragen (oder auch nur diese allein). Wer weiß, vielleicht kommt ja eine volle EM auf Dauer dabei heraus - dann ist sie ein Fall für die Grundsicherung. > Hierbei ergibt sich das Problem, dass man die Grundsicherung erst nach Erhalt des Rentenbescheids beantragen kann. Das ist doch so, oder? Sie kann die Grundsicherung (oder auch HLU) natürlich vorher beantragen/Anträge ausfüllen und abgeben, entschieden werden kann allerdings erst nach Vorlage des Rentenbescheides. > Sozialleistungen möchte sie auf keinen Fall beantragen Machen Sie Ihr klar, dass die Rente letztendlich auch nur eine Sozialleistung aus dem 'großen' SGB ist ...und auf die will sie doch auch nicht verzichten, warum daher auf andere gesetzlich verbriefte Sozialleistungen. > „Aufschieben“ des Renteneintritts. Niemand ist gezwungen, die erstbeste Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beantragen. Jeder danach folgende Monate bis hinauf zur Regelaltersgrenze ist möglich, und danach sogar eine weitere (unsinniger) Verschiebung, um noch Zuschläge zu erhalten. Gruß w.
Konrad Schießlam 19.02.2016 | 18:47
Die Erwartung über die Höhe der Grundsicherung ist scheinbar sehr hoch. Vollkommen neu ist mir, die Rente sei eine Sozialleistung. Richtig dagegen, auch die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, im Gegensatz zur Sozialhilfe ist die Verdienstgrenze für die Beanspruchung der Kinder mit 100.000 im Jahr sehr hoch. Rechnerisch könnte es so sein: 404,-- monatlicher Regelsatz 80,-- Heizung 400,-- monatliche Miete -------- 884,-- Bedarfsfeststellung, minus 800 Nettorente gäbe es 84 Grundsicherung. MfG.
Angelaam 19.02.2016 | 19:14
Wohngeld könnte auch eine Option sein. Da gibt es zwar auch Höchstgrenzen, aber wenn die Miete nicht mehr im angemessenen Rahmen liegt, bedeutet das nicht, dass man gar nichts kriegt oder wie bei der Grundsicherung zur Kostensenkung aufgefordert wird, sondern dass nur bis zu dieser Grenze berechnet wird.
Konrad Schießlam 20.02.2016 | 09:48
Kaum vorstellbar, anstatt Treppensteigen den Aufzug benützen wird nicht reichen im Ausweis für Behinderung die Merkzeichen G oder aG zu erlangen. Ist dies aber so machen die zusätzlichen 68,68 Euro das Kraut auch nicht mehr fett. Es ist eines Beamten unwürdig, den Rat zu geben, in solchen Fragen sich an die Bundeskanzlerin zu wenden. Schon deswegen ist die Rente keine Sozialleistung, da ja in der Regel Beiträge zu erbringen sind, im Gegensatz zu Fürsorge/Grundsicherung. Auch der immer wieder erteilte Rat, sich an den Abgeordneten zu wenden ist genau so überflüssig wie ein Kropf. MfG.
W*lfgangam 22.02.2016 | 23:35
Zitat von Schorsch anzeigen
...bei KS beißen wir auf Granit - der würde selbst die staatlich garantierte Rente als Sozialleistung auch noch dann ablehnen, wenn sie nach alten RVO-Vorschriften bewilligt worden wäre und der Kaiser selbst sein Sigel auf seinen Rentenbescheid gedruckt hätte - er versteht nicht wirklich mehr den Zusammenhang zwischen Beitrag/sozial/Staat(licher)Sicherung und den daraus folgenden Leistungen - Querkopf alter Schule eben/ich hab gezahlt/das gehört mir ...kein Verständnis für die Sozialsysteme/auch wenn das nicht in sein Denkschema passt ... Für jüngere Versicherte ist das alles 'App-Rotz', was krieg ich mal, wann bin ich mal dran/wie viel ;-) Gruß w.
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