Ich bin während meiner Altersteilzeit schwer erkrankt und würde auf Antrag mindestens eine Schwerbehinderung (GdB) von 50 erhalten.
Unter Beendigungszeitpunkte meines ATZ Vertrags steht:
Er endet mit dem Kalendermonat in dem der Mitarbeiter das Lebensalter zum Eintritt in die individuelle Regelaltersrente vollendet hat.
Vor der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderung möchte ich mich bzgl. der Begriffsdefinition „individuelle Regelaltersrente“ absichern.
Meines Erachtens wird hier der Begriff der „individuelle Regelaltersrente“ von der „Regelaltersgrenze“ abgeleitet oder liege ich da falsch?
Ich bin Jahrgang 1958 und meine Regelaltersgrenze beträgt 66 Jahre. Ist die individuelle Regelaltersgrenze noch von anderen Faktoren als dem Geburtsjahr abhängig?
Ändert eine GdB von 50 etwas an dem Kalendermonat des Erreichens meiner „individuellen Regelaltersrente“?
Mir ist bekannt, dass ich mit 64 Jahren und einem GdB von 50 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzüge beantragen kann.