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von hila03.12.2008 | 15:00
1058 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag Meine Frage: Bin weiblich geb 06.1949,für eine Rente mit 18% Abschlag mit 60 alle vorraussetzungen erfüllt.Bin seit 03.2005 nicht mehr berufstätig,habe aber seit kurzem einer GdH von 50%,habe ich dann Anspruch auf eine EU Rente mit 10.8% Abzüge? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo hila,

eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann bei Geburtsjahrgang 1949 mit Vollendung des 60. Lebensjahres unter Erfüllung der hierfür geltenden Mindestversicherungszeit von 35 Jahren in Anspruch genommen werden. Der Abschlag beträgt 10,8 %.

2 Antworten

Schadeam 03.12.2008 | 15:22
ja, wenn 35 Versicherungsjahre vorliegen haben Sie mit 60 nur 10,8% Abschlag - das wäre dann aber keine EU Rente, sondern die Altersrente für Schwerbehinderte. Eine EM Rente wäre ein anderes Thema, wobei zu sagen ist, dass nicht jede Schwerbehinderung gleichbedeutend mit Erwerbsminderung ist. Aber auch die hat, wenn sie vor oder mit 60 beginnt 10,8% Abschlag.
Rosannaam 03.12.2008 | 15:31
... und außerdem sind evtl. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ( = 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren ) nicht erfüllt, da Sie nur bis 2005 berufstätig waren!? An Ihrer Stelle würde ich dann auch schon eher die Altersrente f. schwerbehinderte Menschen ab Folgemonat 60. Lebensjahr + 10,8 % Abschlag beanspruchen, WENN Sie die erforderliche Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt haben.
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