Guten Morgen,
herzlichen Dank für Ihre direkte Beantwortung, die Sie bitte nochmals
überdenken unter dem Tatsachenmerkmal daß: ...
- in der Zeit 1993-31.03.1995 nur Berücksichtigungszeiten der BFA dem Pflegenden gewährt wurde; aber der Pflegebedürftige selbst noch nicht in Verbindung/Bezug (wegen seines mögl. Anspruch auf Pflegegeldleistungen (Stufe ...))mit
der Krankenversicherung-Pflegekasse
stand; da die veränderte Gesetzeslage
dieser zu diesem Zeitpunkt (01.04.95) so im Detail/Zusammenhang nicht bekannt war.
Daher ist es von Bedeutung zu wissen, wie diese Beteiligten/(Bezieher)(Pflegebedürftigen/Pflegeperson) von Berücksichtigungszeiten ohne gleichzeitig Pflegegeld-häuslicher Pflege nach Stufe bezogen zu haben, von diesem magischem
Zeitpunkt 01.04.95 (bzw. 30.06.95)
(vom RV-Vers.-Träger BFA) informiert wurden, d.h. auch damit klar gemacht wurde, daß der Bezug/Zuerkennung und Gutschrift (als Berücksichtigungszeiten) auf dem Rentenkonto der Pflegeperson ab diesem Zeitpunkt - aus der neuen/veränderten Gesetzeslage resultierend - endet bzw. nicht weiter gewährt wird.
Für Ihre Beantwortung danke ich Ihnen.
Beste Grüße