Hallo Heidi,
der AG ist im Rahmen seiner Fürsorgepflichten gehalten (Soll - nicht Pflicht), seine AN über mögliche betriebliche Altersvorsorgen zu informieren. Der AN dagegen ist nicht verpflichtet, an solchen Informationsveranstaltungen teilzunehmen.
Die Darstellungen auf der Seite des BMO-Verbandes (Link von Anna) stellt die rechtliche Situation nicht richtig dar. Hier wird dem AG Angst gemacht, etwas zu versäumen und danach von seinem AN in die Pflicht genommen zu werden.
Richtig ist, dass der AN verlangen kann, dass aus seinem Gehalt ein Teil im Rahmen der Entgeltumwandlung als betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Für die Durchführung ist dann der AG verantwortlich und hat auch gewisse Kriterien nach dem BetrAVG einzuhalten.
Ich gehe auch wie Wolfgang, Schiko. und Anna davon aus, dass Anlass dieser Informationsveranstaltung weniger die Sorge des AG ist, dass seine MA im Alter zu geringe Bezüge haben, sondern der Wunsch des Versicherungsvertreters, Abschlüsse zu tätigen.
Andererseits wird man im Regelfall bei Informationsveranstaltungen nicht dümmer. Wirklich unabhängige und umfassende Informationen zu allen Varianten der Alterssicherung können Sie in den Kursen "Altersvorsorge macht Schule" erhalten, die bundesweit an sehr vielen Volkshochschulen angeboten werden.