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Infogespräch Pflicht?

von Heidi26.01.2009 | 18:53
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Hallo, meine Frage ist folgende: Ist man als Arbeitnehmer verpflichtet an einem Infogespräch über Renten etc. teilzunehmen? Veranstalter wäre in diesem Fall eine Bank. Und zwar die Hausbank meines Arbeitgebers, der einen Anruf von jener Bank bekam. In dem Gespräch wurde ihm mitgeteilt, dass eine solche "Veranstaltung" Pflicht wäre. Nun wurde ein Termin vereinbart, das Gespräch findet in unseren Büroräumen statt. Ich frage mich nun, ob ich wirklich teilnehmen muss. Hoffe, es weiss jemand Rat.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Heidi,

der AG ist im Rahmen seiner Fürsorgepflichten gehalten (Soll - nicht Pflicht), seine AN über mögliche betriebliche Altersvorsorgen zu informieren. Der AN dagegen ist nicht verpflichtet, an solchen Informationsveranstaltungen teilzunehmen.

Die Darstellungen auf der Seite des BMO-Verbandes (Link von Anna) stellt die rechtliche Situation nicht richtig dar. Hier wird dem AG Angst gemacht, etwas zu versäumen und danach von seinem AN in die Pflicht genommen zu werden.

Richtig ist, dass der AN verlangen kann, dass aus seinem Gehalt ein Teil im Rahmen der Entgeltumwandlung als betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Für die Durchführung ist dann der AG verantwortlich und hat auch gewisse Kriterien nach dem BetrAVG einzuhalten.

Ich gehe auch wie Wolfgang, Schiko. und Anna davon aus, dass Anlass dieser Informationsveranstaltung weniger die Sorge des AG ist, dass seine MA im Alter zu geringe Bezüge haben, sondern der Wunsch des Versicherungsvertreters, Abschlüsse zu tätigen.

Andererseits wird man im Regelfall bei Informationsveranstaltungen nicht dümmer. Wirklich unabhängige und umfassende Informationen zu allen Varianten der Alterssicherung können Sie in den Kursen "Altersvorsorge macht Schule" erhalten, die bundesweit an sehr vielen Volkshochschulen angeboten werden.

9 Antworten

Heidi Klumpam 26.01.2009 | 19:06
Blödsinn.Eine Bank kann soetwas nicht anordnen.Die wollen nur irgendwelche Versicherungen loswerden.
Heidiam 26.01.2009 | 19:26
Danke! Genau das denke ich nämlich auch. Es wurde gesagt, sollte jemand an dem Tag fehlen, müsse das Gespräch wiederholt werden. Weil es eben Pflicht ist für alle Arbeitnehmer. So hat es unser Chef an uns weiter getragen. Ich finde diese Masche ist ganz schön dreist.
Schiko.am 26.01.2009 | 21:17
Rufen Sie einfach-ohne Namensnennung- den Veranstalter dieser sogenannten Aufklärungsveranstaltung an und lassen Sie sich bestätigen, dass die Teilnahme Pflicht ist. Sie werden erfahren, dies ist nur Angstmache Ihres Chefs, damit die Veran- staltung gut besucht wird. Ich vermute ja stark, der Veranstalter erhofft sich eine Geschäft und der Chef bekommt eine Belohnung. Unabhängig davon rate ich Ihnen diese Veranstaltung zu besuchen, dies kann nicht schaden, nützt vielleicht sogar. Und dann berichten Sie wieder, Sie wissen doch, dies hier ist anonym und man kann viel dazulernen. Mit freundlichen Grüßen.
Wolfgangam 26.01.2009 | 20:39
Hallo Heidi, lassen Sie sich von diesem 'gewissenhaften' Chef die arbeitsvertraglichen Regelungen für dieses Pflichtgespräch einfach mal vorlegen ("ich nehm das dann zu meinen Anwalt für Arbeitsrecht mal mit und dann schauen wir mal ...ach, manchens doch bitte noch ihre Unterschrift auf die Teilnahmeverpflichtung, ja - ist ja Arbeitszeit, damit ich auch dann mal ein paar Stunden Freitzeitausgleich in ihrem Namen nehmen kann, nicht dass ihr Boss 'uns' dann quer kommt und der Betriebsrat hinterher meckert ...auch wegen Unfallversicherung, kann ja immer was passieren, Sie Chefe stemmen das dann schon, nöö..." ;-)) Zustände gibts ... *g Gruß w.
Annaam 26.01.2009 | 21:44
Hallo Heidi, bisher war mir nur bekannt, dass Arbeitgeber in der Informationspflicht sind. Ich arbeite in einer kleinen Firma und da wurde uns lediglich das Angebot gemacht: wenn jemand Interesse hat, dann wird eine Infoveranstaltung stattfinden. Allerdings habe ich eben mal google bemüht. Hier eine Erklärung: http://www.bmo-verband.de/cms/index.php?aid=7 Gruß Anna
Heidiam 27.01.2009 | 09:48
Guten Morgen. Vielen Dank für die Antworten. Ich hatte auch schon google befragt, aber wohl nicht die richtigen Suchbegriffe verwendet. "Der AG steht in der Informationspflicht" soll dann bedeuten, er ist verpflichtet ein solchen Gespräch anzubieten (während der Arbeitszeit), aber der AN ist nicht verpflichtet daran teil zu nehmen? Mich wundert, dass diese Regelung so wenigen bekannt ist. Ich kenne keine andere Firma, wo so etwas veranstaltet wird.
Leseram 27.01.2009 | 11:53
Wie kann man nur einen solchen Schwachsinn schwafeln !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
B´sonam 27.01.2009 | 12:12
Haben sie den Witz nicht erkannt ?!?!?!? Schade...
Vereinsvorständleram 27.01.2009 | 12:46
Hallo, es gibt solche Veranstalten von einigen Banken und anderen Unternehmen, die dann pro Teilnehmer an den "Bucher" der Veranstaltung, egal ob Verträge abgeschlossen werden oder nicht ein "Kopfgeld" zahlt. Ich kenne das meist nur von Vereinen, wo Vereine sich ein zusätzliches Zubrot für Ihre Vereinsaktivitäten ersitzen. MfG
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