Hallo Micha,
mit der Rentenantragstellung erhält Ihre Krankenkasse eine Meldung zur KVdR (Krankenversicherung der Rentner). Dabei geht es um Ihre weitere Krankenversicherung für den Fall, dass später Rente gezahlt werden sollte. Mit der aktuellen Krankengeldzahlung hat das erstmal nichts zu tun. Wie die KK darauf reagiert (z.B. Einschränkung des Dispositionsrechts), kann ich nicht sagen.
Sollte Ihnen die Rente zuerkannt werden, dann erhält die Krankenkasse mit dem Rentenbescheid eine Mitteilung über den Rentenbezug, damit sie beziffern kann, in welcher Höhe das Krankengeld mit der Nachzahlung aus der Rente verrechnet werden soll (sog. Erstattungsanspruch).