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Experten-Antwort

Informiert die DRV die Krankenkasse, wenn ein EM-Antrag gestellt wird?

von Micha17.03.2013 | 11:19
3939 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Forum, meine Frage: Wird meine Krankenkasse, die derzeit Krankengeld zahlt, automatisch von der Rentenversicherung benachrichtigt, wenn ich einen Antrag auf EM-Rente stelle oder muss ich das machen? Bekomme ich Schwierigkeiten, wenn ich es versäume? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Micha,

mit der Rentenantragstellung erhält Ihre Krankenkasse eine Meldung zur KVdR (Krankenversicherung der Rentner). Dabei geht es um Ihre weitere Krankenversicherung für den Fall, dass später Rente gezahlt werden sollte. Mit der aktuellen Krankengeldzahlung hat das erstmal nichts zu tun. Wie die KK darauf reagiert (z.B. Einschränkung des Dispositionsrechts), kann ich nicht sagen.

Sollte Ihnen die Rente zuerkannt werden, dann erhält die Krankenkasse mit dem Rentenbescheid eine Mitteilung über den Rentenbezug, damit sie beziffern kann, in welcher Höhe das Krankengeld mit der Nachzahlung aus der Rente verrechnet werden soll (sog. Erstattungsanspruch).

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4 Antworten

Feeam 17.03.2013 | 12:52
Die DRV informiert die Kassen um z.b. AU Zeiten abzufragen etc. Sie können die Kasse über den gestellten Antrag informieren , müssen dies aber nciht wenn Sie das nicht wollen. Warum man aber der Kasse keine Info geben sollte erschließt sich mir nicht. Darum machen Sie das ruhig, gerade auch im Sinne einer angenehmen , reibungslosen weiteren Zusammenarbeit mit der Kasse. Sie wollen ja schließlich auch problemlos weiterhin und bis zum Rentenbescheid Krankengedl beziehen
Michaam 17.03.2013 | 13:34
Zitat von Fee anzeigen
Danke! Klar, werde die Kasse informieren. Meinst Du, die setzen mich dann trotzdem unter Druck, schalten den MDK an etc.? Bisher ist nix passiert.
KSCam 17.03.2013 | 13:43
Durch die Anmeldung zur Krankenversicherung der Rentner wird die Kasse grundsätzlich über jeden Rentenantrag informiert. :) Somit kann es eigentlich für Sie in diesem Fall keinerlei Probleme geben.
Feeam 17.03.2013 | 14:40
Die DRV informiert die Kassen um z.b. AU Zeiten abzufragen etc. Sie können die Kasse über den gestellten Antrag informieren , müssen dies aber nciht wenn Sie das nicht wollen. Warum man aber der Kasse keine Info geben sollte erschließt sich mir nicht. Darum machen Sie das ruhig, gerade auch im Sinne einer angenehmen , reibungslosen weiteren Zusammenarbeit mit der Kasse. Sie wollen ja schließlich auch problemlos weiterhin und bis zum Rentenbescheid Krankengedl beziehen
Danke! Klar, werde die Kasse informieren. Meinst Du, die setzen mich dann trotzdem unter Druck, schalten den MDK an etc.? Bisher ist nix passiert.
Das ist von Kasse zu Kasse verschieden. Hängt auch vom Einzelfall ob und wann die was unternehmen. Der MDK kann jederzeit eine AU anfechten bzw. diese aufheben. Dadurch stellt die Kasse dann die Krankengeldzahlung erstmal ein. Dann muss man Widerspruch einlegen und dagegen vorgehen ( per Anwalt am, Betsen ). Grundsätzlich kann die Kasse aber nur zur Rehaanstragllung auffordern, dem Sie ja mit der Rentenantragstellung schon im Grunde zuvorgekommen sind. Die Kasse wird dann damit das Dispostionsrecht einschränken, um auf den weiteren Verfahrensverlaufg Einfluss zu haben bzw. diesen zu bestimmen. In der Regel wird dann seietns der kasse abgewartet wie der Reha/Rentenantrag von der DRV bescheiden wird und solange das Krankengeld erstmnal weitrerzahlen. Das ist die Regel - Ausnahmen gibt es aber immer.
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