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Experten-Antwort

Innerstaatlich und zwischenstaatliche Berechnungen

von Caroline Hepster20.05.2013 | 16:40
2192 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte gerne in Österreich zu arbeiten beginnen. Habe in Deutschland bereits 30 Jahre Wartezeiten und dergleichen erfüllt. Wenn ich jetzt noch 15 Jahre in Österreich arbeite habe ich die Wartezeit erfüllt für eine dortige Pension. Ich denke darüber nach in Deutschland 5 Jahre Pflichtbeitrage zu bezahlen um die Wartezeit vollzubekommen. Dann könnte ich weil ich eine Schwerbehinderung habe mit 63 in Rente gehen mit Abzüge natürlich. Kann mir jemand sagen: Ob ich dann aus beiden Ländern meine Rente erhalte. Sozusagen eine aus Deutschland ( die höhere ) und die andere aus ÖS? Ich bin habe jetzt gelesen, dass es dann mit dieser innerstaatlichen Berchnung so sei das ich nur die höhere Rente ausbezahlt bekomme. Kann das sein? Gibt es doch dann gar nicht. Man muss doch für beide Länder dann seinen Anspruch erhalten oder? Ich gehe davon aus ich habe etwas falsches gelesen. Oder ist es für diese Berechnung letzendlich sogar besser keine freiwilligen Beiträge zu bezahlen und werden die Jahre dann angerechnet aus ÖS so das ich trotzdem mit Abschlägen mit 63 in Rente gehen kann? Na wenn sich da wer auskennt wäre ich um Rat dankbar. Gerne auch von Experten. Danke sehr

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.05.2013 | 13:33

Hallo Caroline Hepster,

wir schließen uns der Antwort von Inconspecta an.

5 Antworten

Inconspectaam 20.05.2013 | 18:15
Hallo, für die Erfüllung der Wartezeit werden auch Versicherungszeiten in Österreich angerechnet. Eine zusätzliche Zahlung von freiwilligen Beiträgen in Deutschland ist dazu nicht nötig. Die deutsche und die österreichische Altersrente werden getrennt voneinander Berechnet (von der Rentenversicherung des jeweiligen Landes) und i.d.R. nicht gegenseitig gekürzt. Eine freiwillige Beitragszahlung ist trotzdem möglich, um den späteren Rentenbetrag der deutschen Rente zu erhöhen. Ob sich das für Sie rentiert, sollten Sie im Vorfeld aber abklären. Zuständiger Träger ist übrigens die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Verbindungsträger für Österreich). Spezielle Fragen können Ihnen dort beantwortet werden. Dies hier können Sie sich dazu auch noch durchlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… LG
Caroline Hepsteram 20.05.2013 | 19:33
Vielen Dank für die Antworten...
Caroline Hepsteram 21.05.2013 | 13:49
Ok danke und nur noch zur Sicherheit: Dann kann ich allso ohne Probleme mit 62 meine Rente beantragen ( 60% gdb ) um sie mit 63 zu bekommen? Weil mir die Zeit in D angerechnet wird - als Wartezeit. Wird diese Zeit dann in ÖS abgezogen? lg
Inconspectaam 22.05.2013 | 23:52
Hallo nochmal, die Zeiten werden dann sowohl in Deutschland als auch in Österreich berücksichtigt, also nicht in Österreich "abgezogen". Eventuell könnten Sie auch beim Österreichischen Rentenversicherungsträger anfragen, inwieweit Ihnen dort die Zeiten in Deutschland angerechnet werden können, vielleicht ist dann ein Rentenanspruch schon schon früher als erst in 15 Jahren möglich. Was die deutsche Rente angeht: Berücksichtigen Sie bitte, dass bei einem vorzeitigen Rentenbeginn Einkommen (auch ausländisches) auf die Rente angerechnet wird, bis Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. MfG
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