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Experten-Antwort

Insolvenz und Verrechnung?

von Schuldhaber30.12.2011 | 10:22
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2 Antworten

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Ich erhalte teilweise Erwerbsminderungsrente und habe in der Vergangenheit aufgrund einer Geschäftspleite Schulden angehäuft. Hierzu wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Ich stehe hier seit zwei Jahren in der Bewährungsphase. Nun kommt die Krankenkasse und läßt über den Rentenversicheurngsträger einen Betrag verrechnen (??). Ich dachte mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wäre ich bald schuldenfrei? Ist eine zusätzlich Verrechnung dann auch ok?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schuldhaber,

eine Verrechnung laufender Geldleistungen ist unter der Voraussetzung, dass eine Aufrechnung zulässig ist, möglich.

Das Insolvenzverfahren hat keine unmittelbare Auswirkung auf eine Auf- bzw. Verrechnung , soweit sie über

§ 850 c Zivilprozessordnung hinausgehend Rentenbeträge erfassen, mit denen nur im Rahmen des § 51 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch- eine Auf- bzw. Verrechnung zulässig ist. Insoweit ist eine Konkurrenz mit dem Insolvenzbeschlag generell möglich. Die Auf- bzw. Verrechnung kann folglich ohne Beteiligung des Insolvenzverwalters auch während eines Insolvenzverfahrens begonnen werden.

Im Einzelfall kann eine Überprüfung einer Auf- bzw. Verrechnung im Insolvenzverfahren unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessen erforderlich sein.

Insoweit kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine laufende Auf- bzw. Verrechnung nach pflichtgemäßem Ermessen eingestellt werden kann.

Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

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1 Antworten

Anaam 30.12.2011 | 11:13
Rente Und Krankengeld bekommen Sie trotz Bedürftigkeit nicht für den gleichen Zeitraum nebeneinander - ich nehme an, dass Sie das mit Verrechnung meinen.
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