Die in Zusatzversorgungen erworbenen Ansprüche der ehemaligen DDR werden nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Zuständiger Versorgungsträger für die Feststellung der zu überführenden Zeiten ist in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung Bund, Versorgungsträger für Zusatzversorgungssysteme, Hirschberger Str. 4, 1037 Berlin. Die Zeiten werden anschließend von Ihrem Rentenversicherungsträger in Ihrem Versicherungskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung gespeichert. Bitte prüfen Sie, ob die Zeiten, in denen Sie der Zusatzversorgung der Pädagogen in der DDR angehört haben, bereits in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten und als AAÜG-Zeiten gekennzeichnet sind. Falls nicht, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger die Überprüfung im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens beantragen. Dieser leitet dann das weitere Verfahren beim Versorgungsträger ein.