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Intelligenzrente-Ost

von 1983hubert16.06.2010 | 15:56
4491 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

habe zur Anerkennung der I-Rente alle Voraussetzungen erfüllt .Das AG Potsdam hat mit Beschluss auch mir die zusatzrente zuerkannt . In einem weiteren Revisionsverfahen ( RV) wurde dann durch die 2.Instanz Landesgericht Potsdam mein Anspruch wieder rückgängig gemacht . Begründung : Ich war am 30.06.1990( Stichtag)nicht mehr Bürger der DDR ,da am 01.11.1989 meine Ausreise in die BRD genehmigt wurde .

8 Antworten

Wessiam 16.06.2010 | 16:43
Baut die Mauer wieder auf ! Wessi
Armeram 16.06.2010 | 16:35
Das tut mir wirklich leid.
RFnam 16.06.2010 | 16:32
Nach meiner Kenntnis der Materie hat das LG richtig entschieden. Offenbar haben Sie einen Antrag auf nachträgliche Einbeziehung in ein Zusatzversorgungssystem gestellt, der vom Träger der Zusatzversorgung abgelehnt wurde, wogegen Sie die Rechtsmittel eingelegt haben. Nach meiner Kenntnis der Materie hat das LG richtig entschieden. Hatten Sie wegen dem Ausreiseantrag berufliche Nachteile, z.B. Umsetzung auf einen niedriger bezahlten Arbeitsplatz oder Wechsel des Beschäftigungsbetriebes, dann fällt das unter den Oberbegriff "politische Verfolgung im Beitrittsgebiet". Dann könnte ein Antrag nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) eventuell eine, wenn auch geringe, Erhöhung der späteren Rente ergeben. Ein Antrag zum BerRehaG muss bis spätestens 31.12.2011 bei der zuständigen Rehabilitierungsbehörde gestellt werden.
Vateram 16.06.2010 | 16:40
Wer zu früh kommt, den bestraft das Leben. Vater
Icham 16.06.2010 | 20:37
Ganz genau! Auch Wessi ;-)
RFnam 16.06.2010 | 21:15
Ergänzung: Versprechen Sie sich nicht zuviel von dem Zusatzversorgungssystem der "Altersversorgung der Intelligenz (AVI)". Meistens tritt folgender Fall ein: Bei einer nachträglichen Anerkennung würden nur die bestimmt bereits im Versicherungsverlauf enthaltenen aus dem SVA übernommenen Beiträge zur SV und zur FZR, also die tatsächlichen Arbeitsverdienste, als Gesamtverdienst für die Zusatzversorgung umgedeutet; im Versicherungsverlauf erscheinen die Verdienste über 7.200,-- M/jährlich als AAÜG-Zeiten, aber an der Höhe des Rentenanspruchs würde sich kaum etwas ändern. Die eventuelle Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze bleibt auch.
staatsbankrottam 17.06.2010 | 09:32
"fiktive" Einbeziehung, kein Wunder sind unsere Rentenkassen leer. Entweder war man drin oder nicht. Im übrigen sind die am meisten begünstigt, die keine FZR Beiträge zahlten und dann "fiktiv" einbezogen wurden. Das ergibt in der Summe eine saftige Rentenerhöhung.
Boroam 25.06.2010 | 11:27
ich erfülle alle fiktiven Anforderungen = 250 € mehr . Danke an BRD
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