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Intelligenzrente Pädagigen DDR

von Kanter29.05.2009 | 09:10
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2 Antworten

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Wie berechnet sich die sogenante Intelligenzrente für ehemalige Lehrer der DDR mit einer Urkunde für Intelligenzrente und was ist darunter zu verstehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Geben Sie doch einfach mal das Wort Intelligenzrente unter "SUCHEN" ein. Dort finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Insbesondere möchte ich Sie auf den Beitrag von Angela vom 11.06.2007 hinweisen.

1 Antworten

LSam 29.05.2009 | 10:59
Wenn Sie zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis gehören und im Besitz einer solchen Urkunde sind, ist auf dieser Urkunde vermerkt, dass Sie zu DDR Zeiten und bei Fortbestehen dieses Systems, neben dem Anspruch auf eine Rente aus den SV-Beiträgen -maximal 600 DM im Monat-, noch eine weitere Leistung erhalten hätten, 60% vom mtl. Brutto, ermittelt als Differenz (90% Netto minus Rente aus der Sozialversicherung = zusätzlicher Rentenanspruch "Intelligenzrente"), ermittelt als Durchschnitt aus den letzten 12 Monaten vor Rentenbeginn Es galt aber: Die zusätzliche monatliche Rente und die monatliche Rente aus der Sozialversicherung dürfen zusammen nicht 90% des durchschnittlichen Nettogehaltes des letzten Jahres vor Rentenbeginn überschreiten. System DDR ist passee, DDR-Regelungen auch, ab 1992 gilt für diese Ansprüche das Anspruchs-Anwartschafts-Überführungsgesetz (AAÜG) in aktualisierter Fassung. Während für Bürger der ehemaligen DDR in der Rente im allgemeinen nur die Verdienste bis 600 M monatlich, 7200 im Jahr für die Rente berücksichtigt werden, Ausnahmen für Verdienste vor März 1971 und ab März 1971, wenn man außerdem noch freiwillige Beiträge in die FZR eingezahlt hat, werden für Personen, denen die Zugehörigkeit zu einem der Versorgungssysteme der ehemaligen DDR zuerkannt wurde, erfolgt nur auf Antrag, auch ab Beginn der Zugehörigkeit (lt. Urkunde), die gesamten jährlich erzielten Bruttoverdienste bis zum 30.06.1990 für die Rente mit einbezogen, allerdings jeweils nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres. Eine gesonderte Berechnung findet nicht statt, die Berechnung erfolgt wie bei jedem anderen auch, lediglich die höheren Verdienste werden mit herangezogen und führen zu einrer nicht unerheblichen Verbesserung der Rente, je nachdem, wie lange ich dabei war und wie viel ich oberhalb von 600 monatlich verdient habe.
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