Hallo!
Die DRV gewährt mir eine "Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben"
in Berlin.
Dort ziehe ich in ein Internat.
Nun habe ich auf Nachfrage erfahren,
dass die Miete meines Erstwohnsitzes (Regensburg) nicht übernommen wird.
Einen Erstwohnsitz braucht man,
ohne den geht gar nichts,
und ein Internat darf keiner sein §.
Beim Arbeitsamt erreiche ich gerade keinen, also WER zahlt mir die Miete?
Die Mietzahlung wurde abgelehnt "...das ist ihr Problem, sie können ja in den Widerspruch gehen". Aber bis der Widerspruch durch ist, Geld ist knapp...
Danke im Voraus!
Roman.