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Internat und Erstwohnsitz

von der_roemer20.05.2008 | 12:48
1499 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo! Die DRV gewährt mir eine "Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben" in Berlin. Dort ziehe ich in ein Internat. Nun habe ich auf Nachfrage erfahren, dass die Miete meines Erstwohnsitzes (Regensburg) nicht übernommen wird. Einen Erstwohnsitz braucht man, ohne den geht gar nichts, und ein Internat darf keiner sein §. Beim Arbeitsamt erreiche ich gerade keinen, also WER zahlt mir die Miete? Die Mietzahlung wurde abgelehnt "...das ist ihr Problem, sie können ja in den Widerspruch gehen". Aber bis der Widerspruch durch ist, Geld ist knapp... Danke im Voraus! Roman.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Widerspruch ist natürlich gegen jede Behördenentscheidung möglich.

Allerdings ist der Rehaträger nur für die Kosten der Maßnahme zuständig und die werden ja getragen. Die Kosten der bisherigen Wohnung gehören nicht zum "Leistungskatalog".

Würden Sie eine Umschulung am bisherigen Wohnort durchführen, würden Sie wohl auch nicht auf die Idee kommen, dass der Rehaträger zusätzlich zu den Maßnahmekosten Ihre Miete übernimmt.

Sollte das Geld nicht reichen, steht Ihnen natürlich frei beim örtlichen Sozialamt Wohngeld, etc zu beantragen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

dann sind Sie (leider) in Ihrer selbstverständlichen Annahme von falschen Voraussetzungen ausgegangen.

Dieses Problem können die Mitarbeiter der RV nicht für Sie lösen.

3 Antworten

Realistam 20.05.2008 | 13:06
in der Tat ist die Mietzahlung Ihr Problem und nicht das der DRV! Wer hat denn bisher Ihre Miete bezahlt? Sollte Ihr Übergangsgeld nicht unterhaltsdeckend sein, können Sie eventuell einen Mietzuschuss oder ergänzende Sozialhilfe erhalten. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt!
der_roemeram 20.05.2008 | 13:18
Momentan wird meine Miete noch von der Arbeitsgemeinschaft Regensburg-Stadt gezahlt, bzw. ist in meinem ALG2 enthalten. Die ARGE-Regensburg Stadt hat also meine letzte Maßnahme finanziert (berufliches Training) und auch Miete bezahlt. Und da die nächste Maßnahme von der DRV ist, bin ich ganz selbstverständlich von der Mietfortzahlung durch diese ausgegangen. Roman.
???am 20.05.2008 | 13:31
Während der Maßnahme erhalten Sie Übergangsgeld. Davon können/müssen Sie Ihre Miete zahlen. In der Regel ist das Übergangsgeld höher als Alg II. Außerdem werden Sie beim Intenat sicher auch verköstigt, sparen da zusätzlich.
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