Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Invalidenrente Ausland

von Michael Kopp08.12.2016 | 07:35
1005 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Ich habe folgende Fragen : Infolge von schweren Herz und Leber Problemen bin ich seit 4Monaten krankgeschrieben. Diese sind chronisch. Mein Arbeitgeber in Österreich wo ich seit 1988 lebe und arbeite drängt mich nun zu einer Entscheidung. Entweder sagen wann ich wieder arbeiten kann oder die Invalidenrente beantragen. Ich bin deutscher Staatsbürger , habe in Deutschland mit zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit 11Jahre gearbeitet mit Lehrzeit. In Österreich komme ich auf 29 Versicherungsjahre. Frage 1 : Wird der Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe in Deutschland irgendwie angerechnet ? 1983-1988 mit Unterbrechungen. Frage 2 : Wer entscheidet über die Invalidenrente ? Österreich oder Deutschland. Frage 3 : Habe ich überhaupt Anspruch in Deutschland nach 11 Versicherungsjahren ? 1973-1988 Danke für eure Hilfe. lg Michi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Kopp,

ERGÄNZEND zu den Ausführungen von „Schade“ weise ich darauf hin, dass es wichtig ist, bei Antragstellung in Österreich auch sämtliche in Deutschland zurückgelegte rentenrechtliche Zeiten anzugeben. Hierzu zählen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit. Denn nur dann hat der zuständige deutsche Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Gelegenheit zu prüfen, ob in Ihrem Versicherungskonto weitere rentenrechtlich zu berücksichtigende Zeiten zu vermerken sind. Aus diesen Zeiten berechnet sich letztendlich Ihre Rente.

Sowohl der österreichische Träger als auch der deutsche Träger prüfen die jeweils nationalen Rechtsvorschriften für die Zahlung einer „Invalidenrente“. Nur wenn ihre Erwerbsfähigkeit in nach den deutschen Rechtsvorschriften rentenberechtigendem Maße gemindert ist (§ 43 ff. SGB VI), kann der deutsche Träger eine Rente zahlen, sofern auch alle weiteren Voraussetzungen, insbesondere die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, erfüllt sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 08.12.2016 | 08:13
1) Die Arbeitslosigkeit ist der DRV hoffentlich bekannt / steht im Versicherungsverlauf? Dann ist es entweder eine Pflichtbeitragszeit oder eine Anrechnungszeit. Das hat sich in der Vergangenheit mehrfach geändert. 2)Der Antrag wird in Österreich gestellt, weil Sie dort wohnen und von der öterreichischen RV nach D weitergeleitet. In beiden Ländern wird geprüft ob die medizinischen Voraussetzungen für Invalidität / Erwerbsminderung vorliegen. Theoretisch ist denkbar, dass ein Land die Rente bewilligt und das andere ablehnt - kommt aber nicht so häufif vor. 3) Wenn Sie in Österreich in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre als Arbeitnehmer versichert waren erfüllen Sie die versicherungsrechtl. Bedingungen in D. Immer wenn es um Mindestzeiten geht werden gleichwertige Zeiten in einem anderen EU Staat mitgerechnet. Beim Geld wird die deutsche Rente aus den Beiträgen in D errechnet, die österr. entsprechend aus den dortigen Beiträgen,
Michael Koppam 08.12.2016 | 08:28
Besten dank für die Auskunft. lg Michael
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026