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Invaliede Rente auch aus Deutschland

von niliramle20.02.2010 | 16:52
1989 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme aus der Schweiz eine Invalidenrente von der Suva,bin in der Schweiz berufsunfähig,kann oder muss ich in Deutschland auch einen Antrag auf berufsunfähigkeitsrente stellen. bin 56 Ja. alt und 30 % IV mit freundlichen grüßen niliramle

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo niliramle,

Sie können einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die medizinischen Voraussetzungen sind:

- bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, dass Sie nicht mehr mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten können;

- bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, dass Sie nicht mehr mind. 3 Stunden am Tag arbeiten lönnen.

Ob dies mit der "Berufsunfähigkeit" der Schweizer SUVA erfüllt ist, kann ich nicht beurteilen - das würde im Falle eines Antrags durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft werden...

3 Antworten

Amadéam 20.02.2010 | 16:57
Niemand zwingt Sie dazu, in D Rente zu beantragen. Bekommen Sie auch eine Invalidenrente von der AHV/IV oder nur die Rente von der SUVA (Unfallversicherung)? Renten wegen Erwerbsminderung werden in Deutschland auf ANTRAG gezahlt, wenn die (besonderen) versicherungsrechtlichen und die medizinischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Wenn Sie Versicherungszeiten in D zurückgelegt haben, stellen Sie doch einfach einen Antrag - ggf über Ihre AHV/IV.
OKam 20.02.2010 | 17:57
Aber selbstverständlich, jeder, der will, bekommt eine Rente aus DE, "DE ist für alle da".
Schadeam 20.02.2010 | 23:04
Einen Antrag können Sie immer stellen, was dabei rauskommt???? Arbeiten Sie neben dieser SUVA Rente? In Vollzeit? Was verdienen Sie? Wenn Sie in CH mehr als halbtags arbeiten, verdienen Sie i.d.R. auf jeden Fall soviel, dass Sie die deutschen Verdienstgrenzen reißen würden? Aber das wäre individuell zu prüfen.
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