Der Heimbewohner zahlt Miete von rund 600,00 - 700,00€ für sein Zimmer durchschnittlich 20 qm + den Investionskosten die in NRW durchschnittlich bei etwa 600 - 784,84 € liegen.
dies sind Kosten die normal in einer G+V ausgewiesen werden müssen.
Diese Kosten vermindern aber die Steuerlast des Heimbetreibers. Man könnte der Meinung sein hier wird doppelt kassiert. Ein Bundes Gesundheitsminister verglich diese Investionskosten mit den Nebenkosten die dem Mieter einer Mietwohnung entstehen. Ich z. B. als potenieller Bauherr darf die Abschreibungskosten Zinsaufwand etc. nicht an den Mieter weitergeben diese muß ich steuerlich geltend machen. Sondern nur die gesetzlichen
gestatteten Umlagen z.B. Grundsteuer Gebäudeversicherung Müllabfuhr etc. Durchschnittlich 150,-- bis 200,00 € pro Monat dürfen dem Mieter in Rechnunggestellt werden.
Das heißt meiner Meinung nach gehören diese Investionskosten nicht dem Heimbewohner in Rechnung gestellt. Die Ausbildungumlage und der Vergütungszuschlag Ausbildungsumlage belaufen sich für den Heimbewohner in NRW im Durschnitt auf 180,00 € im Monat
Das macht im Jahr in NRW bei 2396 Heimen die Stolze Summe von 413 Millionen. Wo bleibt das Geld wie wird es Verwendet?
23.01.2022, 18:33
von
Klaus Haug
23.01.2022, 19:02
von
Nachfrage
Guten Abend,
darf ich fragen was das alles ihrer Meinung nach mit der DRV zu tun hat bzw. war erwarten Sie in diesem Forum als Antwort ?
MfG
23.01.2022, 19:13
von
Brot
Zitiert von: Klaus Haug
Das macht im Jahr in NRW bei 2396 Heimen die Stolze Summe von 413 Millionen. Wo bleibt das Geld wie wird es Verwendet?
23.01.2022, 19:27
von
Falsches Forum
Dies ist ein R e n t e n f o r u m!
Was hat Ihr Thema und Ihre Fragestellung hier zu suchen?
24.01.2022, 06:20
Experten-Antwort