Zur Vorgeschichte: Volle Erwerbsminderungsrente bis 12/07 seit 09/05! ´Dann Bescheid vom Mai 2007 - teilweise EU-Rente bei Berufsunfähigkeit § 240 bis 65 (also auf Dauer - bin 1957 geboren), diese Rente wurde nicht gezahlt, da ich die volle Rente erhalte. 08/07 Antrag auf Verlängerung der vollen Rente, nun folgender Bescheid:
Ihrem Antrag vom ... 08.2007 auf Weiterzahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung kann nicht entsprochen werden.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung .... (ich verzichte hier auf den gesamten Gesetzestext dazu, diesen setze ich als bekannt voraus)!
Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung .... (ich verzichte auch hier auf den gesamten Gesetzestext dazu, diesen setze ich als bekannt voraus)!
Teilweise erwerbsgemindert ist auch, wer nach § 240 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches ... (ich verzichte auch hier auf den gesamten Gesetzestext dazu, diesen setze ich als bekannt voraus)!
Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht mehr vor.
Bei Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist ärztlicherseits Folgendes festgestellt worden:
- "hier ist meine Erkrankung aufgeführt"
Mit dem vorhandenen Leistungsvermögen können Tätigkeiten im Umfang von mindestens sechs Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche regelmäßig ausgeübt werden. Sie sind daher noch in der Lage, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein.
Ihrem Antrag kann daher nicht entsprochen werden.
Über die Wiederaufnahme der Zahlung der teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit gem. § 240 SGB VI, ab dem 01.01.2008 (berechnet mit dem Bescheid vom ....05/07) ergeht in Kürze weiterer Bescheid.
Gegen diesen Bescheid können Sie ...usw. (Widerspruch ist eingelegt)
Diesen Bescheid habe ich mindesten 10mal gelesen und dann bei der RV angerufen, die Sachbearbeiterin war sich nicht sicher wie dies zu deuten sei, es kommt noch ein neuer Bescheid, irgendwann im Dezember. Bei mehreren Servicestellen der RV habe ich nachgefragt und diesen Bescheid vorgelesen, auch dort nur die Antwort das man anhand des Bescheides nichts genaues sagen, er sei sehr ungewöhnlich. Die Anwältin vom VDK kam auch nicht weiter, nun bin ich auf Antworten im Forum gespannt.
Hierzu meine Frage an die Experten hier, welche Rente habe ich mit diesem Bescheid noch zu erwarten??? Die volle Rente wurde gestrichen, wurde auch die BU-Rente wieder gestrichen? Oder was soll diese Irreführung?
Ich brauche kurzfristig einen eindeutigen Bescheid, zur Vorlage beim Arbeitsamt!
Was sagen die Experten?