Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ist AA oder RV für mich zuständig

von Melli09.02.2009 | 12:26
1045 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo, habe eine krebserkrankung mit 70 gdb und eine anschlußheilbehandlung hinter mir, und wurde als arbeitsunfähig entlassen.Bin von Beruf Masseur und kann laut abschlußbericht diesen Beruf unter 3 Stunden ausüben.Beziehe im Moment noch Krankengeld. Wie geht es dann weiter? Habe einen Antrag auf erwerbsminderungsrente gestellt. Bei Ablehnung muß ich mich dann beim Arbeitsamt melden oder bei der Rentenversicherung und dort einen Antrag auf Teilhabe am Berufsleben stellen? Hoffe hier im Forum auf weiterhelfende Antworten. Danke im vorraus Melli

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, ist zunächst die Rentenversicherung für Sie zuständig. Eine Leistungsbeurteilung mag ich hier nicht angeben, da noch wichtige Angaben fehlen.

Grundsätzlich erhalten Sie bis zur Bewilligung der VOLLEN Erwerbsminderungsrente Krankengeld, es sei denn Sie werden vorher ausgesteuert. Werden Sie vorher ausgesteuert, melden Sie sich bitte umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Die Agentur für Arbeit hat die Möglichkeit bis zur Bewilligung der Rente Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Lassen Sie sich bitte auf keinen Fall von der Agentur abwimmeln.

Wird Ihnen nur eine TEILWEISE Erwerbsminderungsrente bewilligt oder gar die Rente abgelehnt, können Sie weiterhin Kranken- und Arbeitslosengeld beziehen. Diese Einnahmen werden grundsätzlich bei Teilrente im Rahmen von § 96 a SGB VI auf die Rente angerechnet.

Natürlich steht Ihnen daneben auch der Weg offen Leistungen zur Teilhabe zu beantragen. Diese Entscheidung liegt insbesondere bei Ihnen.

1 Antworten

-_-am 09.02.2009 | 17:47
Wenn Sie schon wissen, dass Ihr Restleistungsvermögen mit unter 3 Stunden beurteilt wird, kann es zumindest angenommen werden, dass Ihnen die Rente gewährt wird. Sollte ein Ablehnungsbescheid erteilt werden, wenden Sie sich wegen des Leistungsbezuges an das Arbeitsamt, wenn Sie ausgesteuert oder nicht mehr arbeitsunfähig krank sind. Arbeitsuchend können oder sollten Sie sich rein vorsorglich bereits melden. Ein eventueller Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann bei einer Reha-Servicestelle (siehe unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026