Guten Tag,
in mein Erwerbsminderungsrentenverfahren scheint Bewegung zu kommen.
Erhielt heute von der DRV drei Schreiben:
1. Erklärung zu meinem Hinzuverdienst
2. Bescheinigung des Arbeitgebers/der Zahlstelle
3. Sozialleistungen neben einer Rente
Meine Fragen hierzu lauten
Zu 1: Hier wird unter Pos. 1.2 gefragt, ob ich ab Datum xx.xx.xxxx Arbeitsentgelt erhalten hätte (NEIN) und unter Pos. 4.1, ob ich ab dem xx.xx.xxxx eine "Sozialleistung" erhalten hätte (Arbeitslosengeld 1 JA, Bewilligungsbescheid füge ich bei)
Zu. 2: Damit ist doch die Bescheinigung des AG's obsolet, da ich eben ab diesem Datum keinerlei Arbeitsentgelt erhalten habe. Sehe ich das richtig?!
Zu 3: ALG 1 ist doch eine Versicherungsleistung und (eigentlich) keine Sozialleistung? Wenn ich dem ersten Formular meinen Bewilligungsbescheid für's ALG 1 beifüge, muss ich das dritte Formular dennoch bei der AfA ausfüllen lassen? Das kann doch eigentlich nicht sein, oder?
Danke im voraus für hilfreiche Antworten!
LG Carlo