Hallo, Frührentner,
erwirtschaften Sie neben dem Bezug der EU-Rente weiteres Einkommen aus der UG Kapitalgesellschaft, wird dieses Einkommen Gegenstand bei der Berechnung der Rentenhöhe. Einnahmen als Geschäftsführer als auch Einnahmen als Gesellschafter sind als Einkommen heranzuziehen. Als Grundlage für die Berechnung wird der Steuerbescheid herangezogen. Ob Sie weiterhin Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung haben erfahren Sie beim zuständigen Träger der Grundsicherung.
Zur Abklärung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.