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Experten-Antwort

Ist das jetzt meine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben?

von Sisterofnight21.09.2013 | 16:18
2684 Ansichten
5 Antworten

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Mein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde "dem Grunde nach" bewilligt. Gespräch beim Rehaberater hatte ich bereits und die sagte ich sollte ersteinmal eine AP/BF im BfW machen. Nun habe ich allerdings erneut von der DRV Post bekommen, mit dem Bescheid für Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes! Bin nun ein wenig irritiert!?!? Ist das jetzt meine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder nur ein Teil davon!? Darf/soll ich nun nicht zur AP/BF!? Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen! Weiß grad nicht weiter und am Wochenende kann man auch nirgendwo jemanden erreichen! Vielen Dank schonmal im Vorraus! Gruß, sisterofnight

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend gelöst werden.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind offensichtlich angezeigt („Bewilligung dem Grunde nach“). Das Leistungsspektrum ist allerdings vielfältig.

Wenn Ihnen die Rehabilitations-Fachberaterin eine Maßnahme zur Eignungsabklärung / Arbeitserprobung bereits zugesagt hat, werden Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid bekommen.

Es ist ratsam, sich bei Rückfragen direkt mit der zuständigen Rehabilitations-Fachberaterin (oder der Vertreterin / dem Vertreter) oder der Sachbearbeiterin / dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.

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4 Antworten

???am 21.09.2013 | 18:32
Wenn ausgemacht wurde, dass Sie eine Arbeitserprobung machen sollen, ist diese Leistung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes nur ein Teil Ihrer LTA. Warten Sie doch einfach noch bis Mittwoch. Sollte bis dahin kein Bewillingungsbescheid für die AP bei Ihnen sein, fragen Sie einfach nach.
KSCam 21.09.2013 | 18:42
Ich würde "ganz einfach" am Montagmorgen bei der Telefonnummer nachfragen, die vorne, meist oben rechts auf dem Bescheid draufsteht. Höchstwahrscheinlich ist dann nach 5 Minuten alles klar. Schönes WE
Sisterofnightam 21.09.2013 | 19:57
Rehaberater ist für zwei Wochen im Urlaub! Bescheid wurde von einem anderen Ansprechpartner verschickt. Erstgespräch beim Rehaberater war erst vor einer Woche, und AP/BF ist erst für Januar 2014 angesetzt!
???am 22.09.2013 | 18:38
Dann haben Sie 2 Möglichkeiten: Entweder rufen Sie die Vertretung an (= der den Bescheid verschickt hat) oder Sie warten 2 Wochen ab.
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