Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend gelöst werden.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind offensichtlich angezeigt („Bewilligung dem Grunde nach“). Das Leistungsspektrum ist allerdings vielfältig.
Wenn Ihnen die Rehabilitations-Fachberaterin eine Maßnahme zur Eignungsabklärung / Arbeitserprobung bereits zugesagt hat, werden Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid bekommen.
Es ist ratsam, sich bei Rückfragen direkt mit der zuständigen Rehabilitations-Fachberaterin (oder der Vertreterin / dem Vertreter) oder der Sachbearbeiterin / dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.