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Experten-Antwort

Ist das so üblich?

von SW06.06.2013 | 20:10
2209 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, gestern hatte ich einen Termin bei einem Gutachter. Soweit nicht das Problem. Allerdings konnte der sich gar nicht großartig vorbereiten weil er sämtliche Befunde die ich der DRV zugesendet hatte, nicht von der DRV bekommen hat. Ihm viel das erst zum Schluss auf wo ich meine Befundmappe aufschlug und er auf einmal Gutachten anderer Stellen sah. Was sich bei der Untersuchung auch rausstellte war, das dieser Arzt absolut keine Ahnung von Schmerzpatienten hatte. Stellte die Schmerztherapie in Frage und hat mich somit total verunsichert. Ich muss sagen das mir mein behandelnder Facharzt bereits gut geholfen hat. Ich habe einen Antrag auf Leistungen am Arbeitsleben gestellt weil ich durch meine Arbeit, durch Zwangshaltungen ständig kniend, andauert Entzündungen an den Sehenansätzen habe, sich bereits eine Arthrose gebildet hat und der Innenmeniskus hat auch schon einen Schlag weg. Auf Rö-Bildern kann man diese Entzündungen nicht sehen aber sehr gut im MRT aber die MRT- Bilder und Befunde waren für den Gutachter uninteressant genauso wie mein mitgebrachtes Schmerzprotokoll welches ich seit Monaten tägl. führe. Aus seien reden konnte ich raushören das er der DRV mitteilt das ich aus seiner Sicht meinen Beruf weiter ausführen kann. Was aber so gar nicht geht. Das was die DRV dem Arzt nicht zugesendet hat, habe ich dem Arzt jetzt gegeben aber ich denke mal das die Befunde nichts an seiner Einstellung ändern wird. Ist es Normal das die DRV nicht alle relevanten Befunde weiterleitet? Was könnte ich jetzt schon machen? Ein Erlebnisprotokoll der DRV zusenden? Es ist bereits das Widerspruchsverfahren. Gruß SW

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach meiner Kenntnis nach ist dies kein übliches Vorgehen.

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5 Antworten

Hoppam 06.06.2013 | 22:16
Auf jeden Fall erst mal ein genaues Gedächtnisprotokoll schreiben und aufbewahren, für den Fall, dass es zum Widerspruch kommt oder Sie evtl. zum Sozialgericht gehen. Jetzt etwas hinzuschicken wird nicht viel nüten.
Klassam 07.06.2013 | 11:13
Und warum haben Sie dem Guatchrer nicht ihre ganzen ärztlichen Unterlagen - in Kopie - natürlich dagelassen ? Dann kann er sich davon ein Bild machen und dieses noch in sein Gutachten mit einfliessen lassen. Man sollte I M M E R dem Gutachter v o r der Begutachtung eine Mappe mit dem einen selbst vorliegenden ärztlichen Berichten/Attesten/Guahcten etc. aushändigen. Macht man dies nicht und verlässt sich blindlinks darauf das die RV schon alles übersandt hat, ist man letztlich selber schuld . Bisschen mitdenken und alles abwägen ist bei soclhen Dingen nicht ganz unwichtig....
SWam 07.06.2013 | 13:50
Hallo, erstmal danke für die Antworten. Ich hatte alle meine Unterlagen mit. Vorab sollte ich einen Fragebogen ausfüllen was ich auch sehr gewissenhaft gemacht habe. Da ging es aber nur um Krankenhausaufenthalte, Kinderkrankheiten, Krankheiten der Eltern und Geschwister und jetzigen Behandlungen. Bevor ich ins Sprechzimmer kam sollte ich nur meine Rö-Bilder abgeben. Die MRT- Aufnahmen und meine Mappe wo ich alle Befunde drin hatte wollte er nicht. Nach der Untersuchung fing er dann an das er ja nur spärliche Unterlagen von mir bekommen hätte. Da haben wir uns dann doch meine Befundmappe vorgenommen und da viel es eben auf das die DRV gar nicht alles zugeschickt hatte. Habe auch noch Befunde da gelassen. Es geht mir auch darum das dieser Arzt keine Ahnung von Schmerzpatienten hatte und dann noch die Behandlung in Frage gestellt hat. Gruß SW
Grönnyam 08.06.2013 | 19:11
Jetzt warten Sie erstmal die Entscheiidung der RV zur Teilhabe ab. Es ist ja gar nicht gesagt, das der Gutachter ein für Sie schlechtes Gutachten abgeben wird - trotz der Vorkommnisse. Das haben schon viele nach so einer Begutachtung gedacht und dann war es doch nicht so. Ansonsten sollten Sie sich das Guatchten dann von der RV in Kopie besorgen. Falls dort Fehler/Versäuminisse zu erkennen sind sollten Sie diese der RV schriftlich mitteilen. Vor allem falls die Teilhabe abgelehnt würde haben Sie dann für die Widerspruchsbegrünbdung schon einmal eine gute Argumentation. Dann " zerpflücken " Sie das Gutachten in alle Einzelteile und führen es ad absurdum, sodass es nur noch für die Papiertonne taugt. Das ist auch als Laie recht einfach möglich wenn man sich etwas mit der Materie beschäftigt. Ich habe schon ca. ein Dutzend Gutachten so zerlegt das diese anschliessend im Verfahren keinerlei Rolle mehr spieilten. Unterstützung vom eigenen Arzt und Anwalt - den ist in jedem Fall dann einzuschalten golt ! - ist natürlich auch in so einem Fall sehr gut. Sie müssen dann in einer Ping Pong Spiel die RV mit immer neuen ärztlichen Unterlagen " füttern " , sodass der med. Dienst am Schluss gar nciht mehr anders kann als ihren Antrag zu genehmigen.
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