Guten Morgen,
in einigen Tagen gehe ich in Rente und habe eine Frage:
Ist mein Bezug der monatliche VBL-Leistung pfändbar? Wenn ja, wie wird das berechnet (Betrag Altersrenten + Betrag VBL)- pfändbarem Anteil = Auszahlungsbetrag ?
Hallo Stefan Johannes,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht möglich, Fragen zum Recht anderer Versorgungssysteme zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage direkt an Ihren zuständigen Versorgungsträger verweisen muss.
Wieso sollte eine private Betriebsrente nicht den normalen Pfändungsbestimmungen unterliegen?
Bei Pfändung wird geschaut wie viel Einkommen haben Sie, wo hoch ist ihr persönlicher Freibetrag und alles was darüber liegt ist pfändbar.
Hallo ,
es ist so , meine beiden einzelnen Renten , EM-Renten , waren
für sich allein genommen nicht pfändbar - Daraufhin wurde beim
Gericht ein Antrag auf Zusammenlegung bei der Höhe der
Berechnung der 2-Renten gestellt , wo dann of course ein
pfändbarer Betrag ermittelt wurde , der mir dann 6-Jahre mtl.
abgezogen wurde . Habe aber trotzdem gut von dem Rest der
2-zusammen gelegten und minus 10,8 % erhaltenen EM- Renten
leben können . 10/2016 war ich dann durch mit der --PI--
Vom Antrag das die beiden einzelnen Renten zusammen gelegt
werden sollen bis zum Beschluß und erstmalige Pfändung hat
es --EWIGKEITEN-- gedauert , was mir natürlich zu gute kam !!
Der dann ermittelte , pfändbare Betrag wurde allein von meiner
VBL-EM Rente einbehalten bzw. an den -- RA -- überwiesen .
Die LVA - Rente war 6-Jahre nicht angetastet worden . Ich weiß gar nicht mehr ob ich das übrige Geld mtl. bis 6-Tage nach
Auszahlung leer räumen mußte , da damals noch kein Pfändungsschutzkonto existiert hat .
Ich hoffe das ich etwas helfen konnte und bleib Stark - Bei
mir sind die 6-Jahre wie im Flug vergangen und älter bin ich
--Leider -- auch geworden .