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Experten-Antwort

Ist der Gutachten der Rentenkasse bindend für Sozialträger

von M.m23.01.2019 | 19:54
251 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Ich habe teilhaben am Arbeitsleben genehmigt bekommen von der Rentenversicherung. Die Maßnahmen musste ich jedoch unterbrechen aus gesundheitlichen Gründen. Die Rentenversicherung entscheidet über ein neues Beruf, bis es entschieden Ist, soll ich mich arbeitslos melden. Die Nahtlosigkeitregelung. Die Arbeitsagentur will neues Gutachten erstellen und zahlt nicht. Zudem will die Arbeitsagentur mir Leistungen streichen wegen fehlender mit wirkung. Ich gebe zum zweiten mal den Antrag und die Unterlagen ab. Die ersten Unterlagen sind verloren gegangen und die ich per Einschreiben raus geschickt habe sind nicht vollständig (Was nicht sein kann). Ich habe 5 Kinder ich kann nicht noch ein Monat überbrücken, Geld leihen. Zwei Monate sitzen wir ohne Geld, Miete muss auch gezahlt werden. Ist der Gutachten von der Rentenversicherung, nicht bindend für sozialträger? Ich hab gehört es sei bindend, ist es so? Ich hoffe mir kann jemand helfen. Danke! LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.01.2019 | 11:31

Hallo, M.m,

das von der Deutschen Rentenversicherung beauftragte Gutachten hat für die Festlegung auf Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin seine Gültigkeit. Warum die Agentur für Arbeit ein weiteres Gutachten erstellen lassen möchte, kann hier nicht beantwortet werden, da der komplexe Sachverhalt nicht näher bekannt ist. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die LTA abgebrochen haben, werden Sie in der Regel schriftlich darüber informiert, dass Sie sich bei der Agentur für Arbeit bzw. Krankenkasse melden müssen. Übergangsgeld wird nach Abbruch der Maßnahme nicht mehr geleistet.

In Ihrem Fall war es so, dass sie sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben. Warum Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben können wir Ihnen hier nicht beantworten. Im dargestellten Sachverhalt treffen Sie Aussagen dazu, dass die Agentur Leistungen auch aufgrund fehlender Mitwirkung versagt hat. Es ist hier nicht möglich zu klären, ob Sie dort ein Anspruch auf Arbeitslosengeld haben werden.

Sie sollten sich umgehend mit Ihrer Reha-Fachberatung der DRV persönlich in Verbindung setzen um evtl. die noch ausstehenden Alternativen für eine beruflichen Teilhabe zu klären, ferner mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten um den dortigen Sachverhalt zu klären.

5 Antworten

Danielaam 23.01.2019 | 20:08
Nein, das ist nicht bindend, jeder sozialträger kann seine eigenen Gutachten anfertigen
Herr ABCam 23.01.2019 | 22:36
Ja können sie, aber entscheidend für die Feststellung der Erwerbsfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit bleibt immer noch das Gutachten der DRV.
Danielaam 24.01.2019 | 07:22
Wieso? Die Rentenversicherung hat doch entschieden, dass du arbeitsfähig bist. Du hättest keine berufliche Maßnahme bekommen, wenn man dich für Erwerbsgemindert gehalten hätte. Also gibt es wahrscheinlich auch keine Nathlosigkeitsregelung, sondern normales Alg1, bist du eine neue Maßnahme antreten kannst.
M.mam 24.01.2019 | 11:32
Hallo, mit der Nahtlosigkeitregelung hat der Mitarbeiter der Arbeitsagentur gesagt. Damit ich nicht in die Maßnahmen gesteckt werde, oder mich bewerben soll. Da ich ein Arbeitgeber habe, bin immer noch in Festanstellung, und für die Rentenkasse zu Verfügung stehen soll. Wenn Sie entschieden haben, kann es schnell gehen. Und die Maßnahmen musste ich aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Normale Arbeitslosengeld kann ich nicht beziehen, da ich nicht vermittelbar bin, gesundheitliche Einschränkungen habe und einen Arbeitgeber. Von der Krankenkasse bin ich ausgesteuert. LG
W*lfgangam 24.01.2019 | 20:02
Hallo M.m, hmm ...speziell wenn es um Erwerbsminderung geht, dann ja. Hier werden Sie mehr zu Ihrer Frage finden: https://www.google.com/search?client=firefox-b-ab&q=gutachte… die aber nicht speziell LTA-Bewillungen/'Gutachten' betreffen ...ich habe mir nicht alle weiterführenden Links durchgelesen ;-) Gruß w.
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