Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, M.m,
das von der Deutschen Rentenversicherung beauftragte Gutachten hat für die Festlegung auf Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin seine Gültigkeit. Warum die Agentur für Arbeit ein weiteres Gutachten erstellen lassen möchte, kann hier nicht beantwortet werden, da der komplexe Sachverhalt nicht näher bekannt ist. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die LTA abgebrochen haben, werden Sie in der Regel schriftlich darüber informiert, dass Sie sich bei der Agentur für Arbeit bzw. Krankenkasse melden müssen. Übergangsgeld wird nach Abbruch der Maßnahme nicht mehr geleistet.
In Ihrem Fall war es so, dass sie sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben. Warum Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben können wir Ihnen hier nicht beantworten. Im dargestellten Sachverhalt treffen Sie Aussagen dazu, dass die Agentur Leistungen auch aufgrund fehlender Mitwirkung versagt hat. Es ist hier nicht möglich zu klären, ob Sie dort ein Anspruch auf Arbeitslosengeld haben werden.
Sie sollten sich umgehend mit Ihrer Reha-Fachberatung der DRV persönlich in Verbindung setzen um evtl. die noch ausstehenden Alternativen für eine beruflichen Teilhabe zu klären, ferner mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten um den dortigen Sachverhalt zu klären.
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