Wer bestimmt die "Rentenformel"?
In welchem Gesetz steht die jeweils gültige "Rentenformel"?
Wie können Rentner/innen die Rentenformel überprüfen lassen?
Wer bestimmt die "Rentenformel"?
In welchem Gesetz steht die jeweils gültige "Rentenformel"?
Wie können Rentner/innen die Rentenformel überprüfen lassen?
Nein, die Rentenformel ist natürlich nicht mehr richtig, aber um ihre Wiederherstellung bemüht sich Oskar Lafontaine :-)
Unter Rentenformel versteht man meistens die Vorschriften zur Ermittlung des aktuellen Rentenwerts, die in § 68 SGB VI festgelegt sind. Von dieser Zahl hängt die Höhe aller gesetzlichen Renten direkt ab, ebenso die Anpassung und ev. Erhöhung dieser Renten.
Wie alle deutschen Gesetze wird diese Norm im Prinzip von einem Parlament in Kraft gesetzt (hier dem Deutschen Bundestag), in der Praxis ist sie wohl eher das Produkt von mathematisch recht unfähigen hohen Beamten im Ministerium für Arbeit und Soziales (Namen ändern sich und sind Schall und Rauch).
Wie alle Gesetze könnte auch diese "Rentenformel" vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung / den Grundrechten überprüft werden, aber die Richter dort sind auch keine besseren Mathematiker und außerdem auch nur vom Staat bezahlte Beamte. Da hätten Rentner wenig Chancen, wenn sie nach dem laaangen Rechtsweg noch leben sollten.
Die letzten Veränderungen an dieser Rentenformel hatten alle nur einen Zweck, die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einnahmen bei weitgehend konstanten Beitragssätzen anzupassen und staatliche Zuschüsse (aus Steuern) zu begrenzen oder sogar zu verringern. Das hatte im Ergebnis leider drastische Kürzungen der künftigen Rentenerhöhungen zur Folge, vor allem ein Abschmelzen der Renten durch die Inflation.
Für freiwillig geliehenes Geld zahlt der Staat weitaus bessere Zinsen als für zwangsweise eingetriebene Pflichtbeiträge - aber das hat wohl direkt mit eben dieser Freiwilligkeit beim Erwerb von Staatsanleihen zu tun.
Wenn Sie eine günstigere Rentenformel wollen, wäre eine Wahlentscheidung für Oskar sicher der beste Weg - denn das ist eine politische Frage.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker! (Dort gibt es auch klare Aussagen über die Macher der Rentenformel :-)
Es gibt - trotz mir bekannter Vorschläge in der Wissenschaft - kein Rentenparlament, das sich mit dieser Aufgabe beschäftigt...:-)
Die Rentenanpassungsformel, bzw. Der dynamische Faktor „aktueller Rentenwert“ ist konkret in § 68 I und VII Sozialgesetzbuch (SGB) VI geregelt. Die Bundesregierung erlässt zur näheren Bestimmung hierzu jährlich eine Rentenanpassungsverordnung, vgl. § 69 Abs.1 SGB VI. Danach zu urteilen wird der aktuelle Rentenwert ab Juli diesen Jahres in den alten Bundesländern von 26,13 auf 26,27 Euro (in den neuen Ländern auf 23,09 Euro) steigen.
Dies wäre im Bundesgesetzblatt nachzulesen, mit kurzer Erläuterung aber auch hier http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/Gesetze/entwurf-bestimmung-rentenwerte-kabinettsbeschluss,property=pdf,bereich=bmas,sprache=de,rwb=true.pdf
Betragsmäßig führt dies zu einer - nominalen - Erhöhung der Rentenanwartschaft.
Es ist ebenso unbestritten, dass die Bundesregierung dem Bundestag jährlich darüber in Kenntnis setzt wie hoch die Rentenanpassung ausfällt und wie sich zudem die weitere Entwicklung in der gesetzlichen RV gestaltet (§ 154 SGB VI) , vgl. http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/rvb-2006-langfassung,property=pdf,bereich=bmas,sprache=de,rwb=true.pdf
Darüber hinaus beschäftigt sich auch der Sozialbeirat (§ 155 f SGB VI) mit Finanzierungsfragen der gesetzlichen RV, vgl. http://www.sozialpolitik-aktuell.de/docs/Sozialbeiratsgutachten2006.pdf
Wie sich nun die einzelnen Parameter der Rentenanpassungsformel zusammensetzen (die durchaus bekannt sind), würde nun wirklich den Rahmen eines Threads sprengen....
Weil sich die Rentenformel auf die eigentumsschutzrechtlich geschützte Position der eigenen Rentenanwartschaften auswirkt, kann die Gerichtsbarkeit (auch) die Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassungsformel überprüfen – soweit nach dem Instanzenweg eine solche Klage/Beschwerde zugelassen wird.
Sozialverbände, wie etwa der VdK wandten sich in jüngster Vergangenheit mehrmals gegen die Ihrer Ansicht nach zu niedrige Rentenanpassung.
MfG
Frage = auch an "Bernhard":
Ist die Anwendung und Durchführung der geltenden Rentenformel eine politische Frage - eine Aufgabe für "Oskar"? - oder handelt es sich dabei schlicht und einfach nur um die Beachtung und Erfüllung geltenden Rechts?
Danke.
Es ist beides - denn das geltende Recht anzuwenden, ist hier weder schlicht noch einfach, und Recht ist hier eine gleitende und hochpolitische Angelegenheit.
Die Vorschrift für die Ermittlung und Anpassung des aktuellen Rentenwerts ist eine der kompliziertesten und in letzter Zeit am häufigsten veränderten Normen im gesamten Sozialgesetzbuch.
Die Änderungen erfolgen dabei stets im Hinblick auf die Tagespolitik, also die aktuellen Finanzprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung, und retrospektiv, das Ergebnis der Anwendung steht also vorher schon fest (banal formuliert: die Kohle muss reichen).
Die eingehenden Parameter sind nicht sauber definiert, und es wird dabei getrickst, dass einem die Haare zu Berge stehen.
Beispiele: Dürfen Bestandteile der Sozialhilfe, nämlich ALG II / Hartz IV, oder niedrigst entlohnte Zwangsarbeit / Arbeitsgelegenheiten (1 € Jobs), als Arbeitnehmereinkommen in die Ausgangsparameter einfließen?
Darf der Riester-Faktor so berechnet werden, wie wenn alle berechtigten Personen tatsächlich die höchstmöglichen förderfähigen Beträge aufwenden würden (die Realität sieht ganz anders aus)?
Und welches Gericht wäre in der Lage, die Beachtung geltenden Rechts in diesem Fall im Detail nachzuprüfen?
Recht ist hier, was die Regierung verordnet. Und was gerade in § 68 SGB VI steht, ist nichts als tagesaktuelle Politik.
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