gestern ging es um folgendes Thema.
wann die Rentenversicherung den Beitrag für die Krankenkasse übernimmt.
die meisten Antworten erst wenn die Erwerbsminderungsrente genehmigt ist.
Laut Telefonat heute Morgen übernimmt die Rentenversicherung die Beiträge ab Antragstellung.
kann sein dass die Rentenversicherung sich selber nicht einig sind?
noch mal Kurzzusammenfassung.
Habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt wurde erst mal abgelehnt.
Im Berufung gegangen dann wurde mir eine Reha von der Rentenversicherung vorgeschlagen.
Die ich auch dankend angenommen habe,
aber als nicht arbeitsfähig eingestuft entlassen weniger wie 3 Stunden arbeitsfähig.
ein Brief am Wochenende von der Krankenkasse,
dass ich nicht mehr krankenversichert bin.
Heute Morgen mit der Rentenversicherung gesprochen, die sagen die Rentenversicherung übernimmt die Beiträge ab Antragstellung.
Jetzt frage ich mich wie solle einer durchblicken was nun stimmt oder nicht.