Gestern war mit meiner Rehaberaterin in der Einrichtung das Abschlussgespräch, in dem miir eine 2jährige Umschulung zur Bürokauffrau empfohlen und von ihr auch mündlich zugesichert wurde. Ist diese Zusage bindend? Kann ich mich jetzt beim Bildungsträger verbindlich anmelden oder kommt da noch eine schriftliche Bestätigung.
Gruß Cornelia
30.10.2012, 12:56
von
Sachbearbeiter DRV Bereich Reha
Der Rehaberater setzt sich nach der erteilten mündlichen Bewilligung mit der Leistungsabteilung Bereich Rehabilitation in Verbindung und teilt die genauen Daten mit.
Innerhalb von wenigen Tagen erhalten sie einen Bescheid über die bewilligte Maßnahme. Mit dieser Bewilligung ergeht zudem eine Mitteilung an die entsprechende Ausbildungseinrichtung.
Daher einfach ein paar Tage abwarten.
30.10.2012, 15:04
Experten-Antwort
Mündliche Zusagen werden in der Regel nur gemacht, wenn danach auch eine schriftliche Kostenzusage erfolgt. Rechtlich bindend ist die Zusage allerdings erst, wenn Sie eine schriftliche Kostenzusage haben. Für die schriftliche Kostenzusage muss der Bildungsträger, der Beginn und die Dauer bekannt sein. Ich würde Ihnen empfehlen, sich nochmals telefonisch bei Ihrem/r zuständigen Rehafachberater(in) zu erkundigen, ob Sie sich selbst um einen Bildungsträger kümmern müssen und sich ggf. dort verbindlich anmelden sollen, bzw. ob bereits ein Bildungsträger feststeht und der/die Rehafachberater(in) Sie dort anmeldet.
30.10.2012, 16:24
von
Cornelia
Hallo,
herzlichen Dank für Antwort und Erklärung. Ich werde meine Rehaberaterin anrufen. Hätt ich auch selbst drauf kommen können ;-)
Gruß
Cornelia
31.10.2012, 10:13
von
Sachbearbeiter DRV Bereich Reha
Bei der erteilten mündlichen Zusage handelt es sich um eine Zusicherung i.S.v. § 34 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X).
Zitat:
Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.