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Ist ein freiwilliges Praktikum während dem Studium auf Rentenzeit (nicht Rentenhöhe) anrechenbar ?

von Erhard07.10.2009 | 15:07
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2 Antworten

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Ich hatte nach erfolgreichem Beenden meines ersten Studium ein neues Studium begonnen. Auf die Rentenzeit wurde mir bereits die Berufsfachschule und das Erste Studium angerechnet. Es werden nach aktuellen Gesetzen ab dem 17 Lebensjahr maximal 8 Jahre angerechnet. Die habe ich fast voll. Ich hatte mich am 28 Feb. 1995 aus dem Erststudium exmatrikuliert. Während des zweiten Studiums absolvierte ich ein FREIWILLIGES Praktikum in einem Betrieb. Ich hatte einen Vertrag und eine kleine Praktikantenvergütung. Das zweite Studium hatte ich nicht beendet. Mein Interesse ist es herauszufinden unter welchen Bedingungen dieses Praktikum als eine Tätigkeit mit Niedriglohn anerkannt wird und ob diese Tätigkeit auf die Rentenzeit angerechnet wird Mir geht es in diesem Fall nur um die Anrechnungszeit nicht um die Rentenhöhe. Im Internet hatte ich eine solche Analyse für den Bereich Publizistik gelesen http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=… Allerdings steht nur drin ob die Praktika sozialversicherunsgpflichtig sind oder nicht. (Ich will wissen ob dieses freiwilige Praktikum aus der Studienzeit eine Nidriglohnbeschäftigung ist die auf die Rentenzeit angerechnet werden kann).

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bis 30.09.1996 waren Studenten generell während ihres Studiums versicherungsfrei, unabhängig davon, ob sie ein vorgeschriebenes oder freiwilliges Praktikum gegen Arbeitsentgelt ausübten.

Ab 01.10.1996 waren bei einem freiwilligen Praktikum die generellen Vorschriften der Versicherungspflicht anzuwenden. D.h. wurde im Praktikum nur ein geringfügiges Entgelt erzielt, lag eine geringfügige Beschäftigung vor.

Solche geringfügigen Beschäftigungen werden jedoch erst ab 01.04.1999 im Versicherungsverlauf aufgeführt und wirken sich erst ab diesem Zeitpunkt rentensteigernd aus.

1 Antworten

No Chanceam 07.10.2009 | 15:34
Nein, diese Zeit ist keine Zeit die als Wartezeit berücksichtigt werden kann, denn sie war anscheinend nicht sozialversicherungspflichtig, so wie sie es beschreiben.Die Minijobs im heutigen Sinne gibt es erst seit dem 01.04.1999.
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