Ist ein Rentenantrag nach einer berufl. Reha möglich?

von
weiß_nicht_mehr_weiter

Guten Tag.
Ich stelle einen Antrag auf berufliche Reha.
Sollte diese nicht genehmigt werden, wird dieser wohl in einen Rentenantrag umgewandelt. Erhalte dann wohl eine halbe EM-Rente.

Frage:
Ist es möglich, bei genehmigter berufl. Reha und Umschulung, später (nach Ende der Reha) einen Rentenantrag zu stellen?
Oder gibt es da wieder eine Wartezeit etc.

Danke

von
Nix

Sie können jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Sie können aber auch einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.
Sollten aufgrund dieses Antrags Erwerbsminderung festgestellt werden, dann gilt der Antrag auf Reha als Antrag auf Rente.
Sie verpassen also nichts in Sachen Rente, wenn bei Ihnen schon jetzt Erwerbsminderung bestehen sollte.

Viele Grüße
Nix

Experten-Antwort

Wie "Nix" schon schrieb, kann man Rente wegen Erwerbsminderung jederzeit beantragen.
Ob und ab wann Sie einen Rentenanspruch haben, hängt davon ab, ob Sie die
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und wie Ihr Leistungsvermögen
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist. Sind Sie bis 01.01.1961 geboren, ist auch noch
Ihr Leistungsvermögen im Bezugsberuf relevant.
Wenn Sie eine Umschulung genehmigt bekommen und erfolgreich abschließen, sind
Sie auf den umgeschulten Beruf zumutbar verweisbar- solange Sie in diesem Beruf ein
Leistungsvermögen von mind. 6 Stunden/Tag haben. Das gibt Ihnen dann aber die
Möglichkeit, länger am Arbeitsleben teilhaben zu können und Verdienst zu erzielen.

Wenn Sei einen Rentenantrag stellen, wird nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" geprüft,
ob eine Erwerbsminderung durch eine berufliche oder medizinische Maßnahme behoben
werden kann. Ist dies der Fall, haben Sie Mitwirkungspflichten.

Wenn Sie einen Reha-Antrag stellen und festgestellt wird, dass Sie erwerbsgemindert
sind, dies weder durch medizinische noch durch berufliche Maßnahmen behoben werden
kann und ein Rentenanspruch besteht, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag. Dasselbe gilt,
wenn bei Abschluss von Reha-Maßnahmen festgestellt wird, dass eine Erwerbsminderung
(weiter) vorliegt.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei der DRV beraten zu lassen, welche Möglichkeiten Sie in Ihrem
speziellen Einzelfall haben und Chancen durch Rehabilitation aktiv zu nutzen.

von
Anita

Zitiert von: weiß_nicht_mehr_weiter

Ist es möglich, bei genehmigter berufl. Reha und Umschulung, später (nach Ende der Reha) einen Rentenantrag zu stellen?
Oder gibt es da wieder eine Wartezeit etc.

Rein rechtlich geht es.
Allerdings wird eine teure Umschulung etc. sicher nur bezahlt, wenn die DRV davon ausgeht, dass Sie danach arbeiten können. Ein Rentenantrag dürfte danach nur sinnvoll sein, wenn sich in der Zwischenzeit gravierende neue Erkenntnisse zu Ihrem Gesundheitszustand ergeben haben!

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?