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Experten-Antwort

Ist ein Rentenantrag nach einer berufl. Reha möglich?

von weiß_nicht_mehr_weiter14.04.2011 | 14:33
2991 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag. Ich stelle einen Antrag auf berufliche Reha. Sollte diese nicht genehmigt werden, wird dieser wohl in einen Rentenantrag umgewandelt. Erhalte dann wohl eine halbe EM-Rente. Frage: Ist es möglich, bei genehmigter berufl. Reha und Umschulung, später (nach Ende der Reha) einen Rentenantrag zu stellen? Oder gibt es da wieder eine Wartezeit etc. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.04.2011 | 18:00

Wie "Nix" schon schrieb, kann man Rente wegen Erwerbsminderung jederzeit beantragen.

Ob und ab wann Sie einen Rentenanspruch haben, hängt davon ab, ob Sie die

versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und wie Ihr Leistungsvermögen

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist. Sind Sie bis 01.01.1961 geboren, ist auch noch

Ihr Leistungsvermögen im Bezugsberuf relevant.

Wenn Sie eine Umschulung genehmigt bekommen und erfolgreich abschließen, sind

Sie auf den umgeschulten Beruf zumutbar verweisbar- solange Sie in diesem Beruf ein

Leistungsvermögen von mind. 6 Stunden/Tag haben. Das gibt Ihnen dann aber die

Möglichkeit, länger am Arbeitsleben teilhaben zu können und Verdienst zu erzielen.

Wenn Sei einen Rentenantrag stellen, wird nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" geprüft,

ob eine Erwerbsminderung durch eine berufliche oder medizinische Maßnahme behoben

werden kann. Ist dies der Fall, haben Sie Mitwirkungspflichten.

Wenn Sie einen Reha-Antrag stellen und festgestellt wird, dass Sie erwerbsgemindert

sind, dies weder durch medizinische noch durch berufliche Maßnahmen behoben werden

kann und ein Rentenanspruch besteht, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag. Dasselbe gilt,

wenn bei Abschluss von Reha-Maßnahmen festgestellt wird, dass eine Erwerbsminderung

(weiter) vorliegt.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei der DRV beraten zu lassen, welche Möglichkeiten Sie in Ihrem

speziellen Einzelfall haben und Chancen durch Rehabilitation aktiv zu nutzen.

2 Antworten

Nixam 14.04.2011 | 15:18
Sie können jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Sie können aber auch einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Sollten aufgrund dieses Antrags Erwerbsminderung festgestellt werden, dann gilt der Antrag auf Reha als Antrag auf Rente. Sie verpassen also nichts in Sachen Rente, wenn bei Ihnen schon jetzt Erwerbsminderung bestehen sollte. Viele Grüße Nix
Anitaam 14.04.2011 | 19:37
Rein rechtlich geht es. Allerdings wird eine teure Umschulung etc. sicher nur bezahlt, wenn die DRV davon ausgeht, dass Sie danach arbeiten können. Ein Rentenantrag dürfte danach nur sinnvoll sein, wenn sich in der Zwischenzeit gravierende neue Erkenntnisse zu Ihrem Gesundheitszustand ergeben haben!
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