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Ist eine Aufwandsentschädigung ein Hinzuverdienst zur Rente mit 60

von quack23.06.2009 | 08:04
1835 Ansichten
3 Antworten

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Ist eine Aufwandsentschädigung ein Hinzuverdienst zur Rente mit 60 ? Wird diese gegen gerechnet? quack

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo quack,

Aufwandsentschädigungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit sind dann anzurechnendes Arbeitsentgelt, wenn sie nicht nur den mit dem Ehrenamt verbundenen Zeit- und Mehraufwand, sondern einen konkreten Verdienstausfall ersetzen und diese Zahlungen steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.

2 Antworten

F U Nam 23.06.2009 | 09:00
Das Rentenrecht orientiert sich sehr stark am Steuerrecht. Sofern diese Aufwandsentschädigung zu versteuern ist, stellt es auch Hinzuverdienst im Sinne des Rentenrechts dar. Ob dies eine "schädlicher" Hinzuverdienst ist, hängt von der Höhe der Aufwandsentschädigung ab. Bei eigenen Renten vor Erreichen der Regelaltersrente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 400 €.
quackam 23.06.2009 | 11:11
Ich meine eine Aufwandsentschädigung ( Fahrtkosten , Hotel usw. )welche aber über 400,00 Euro geht , bei einer med.Studie als Proband. quack
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