Hallo quack,
Aufwandsentschädigungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit sind dann anzurechnendes Arbeitsentgelt, wenn sie nicht nur den mit dem Ehrenamt verbundenen Zeit- und Mehraufwand, sondern einen konkreten Verdienstausfall ersetzen und diese Zahlungen steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.