Ist eine Aufwandsentschädigung ein Hinzuverdienst zur Rente mit 60 ? Wird diese gegen gerechnet?
quack
Das Rentenrecht orientiert sich sehr stark am Steuerrecht. Sofern diese Aufwandsentschädigung zu versteuern ist, stellt es auch Hinzuverdienst im Sinne des Rentenrechts dar. Ob dies eine "schädlicher" Hinzuverdienst ist, hängt von der Höhe der Aufwandsentschädigung ab. Bei eigenen Renten vor Erreichen der Regelaltersrente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 400 €.
Hallo quack,
Aufwandsentschädigungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit sind dann anzurechnendes Arbeitsentgelt, wenn sie nicht nur den mit dem Ehrenamt verbundenen Zeit- und Mehraufwand, sondern einen konkreten Verdienstausfall ersetzen und diese Zahlungen steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.
Ich meine eine Aufwandsentschädigung ( Fahrtkosten , Hotel usw. )welche aber über 400,00 Euro geht , bei einer med.Studie als Proband.
quack